Wohnortnahe Beschulung: CDU Wolfsburg will Änderung des Schulgesetzes


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Wolfsburg. Der Kreisparteitag der CDU Wolfsburg beschäftigte sich auf Antrag der Mitglieder aus Fallersleben/Sülfeld mit dem Auswahlverfahren für Schüler an weiterführenden Schulen. Bisher sieht das niedersächsische Schulgesetz bei dem Auswahlverfahren für weiterführende Schulen keine Berücksichtigung des Wohnortes vor, berichtet der CDU Kreisverband Wolfsburg.


Der Kreisparteitag der CDU Wolfsburg beschäftigte sich auf Antrag der Mitglieder aus Fallersleben/Sülfeld mit dem Auswahlverfahren für Schüler an weiterführenden Schulen. Bisher sieht das niedersächsische Schulgesetz bei dem Auswahlverfahren für weiterführende Schulen keine Berücksichtigung des Wohnortes vor. Hierzu äußert sich der Vorsitzende der CDU Fallersleben/Sülfeld, André-Georg Schlichting: „Gerade in Fallersleben/Sülfeld haben sich Eltern beschwert, weil ihre Kinder wegen des Losverfahrens zum Teil nicht für das Gymnasium Fallersleben berücksichtigt wurden.“

Neben der Geschwisterkindregelung müssen auch das soziale Umfeld und die räumliche Nähe in Betracht gezogen werden können. Die ehemalige Landtagsabgeordnete Angelika Jahns: „Wünschenswert wäre eine Alternativlösung die die freie Schulwahl nicht einschränkt, gleichzeitig aber die Wohnortnähe in die Entscheidung mit einbringt.“

Diesen Antrag wird die CDU Wolfsburg in die Entsprechenden Gremien einbringen.


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