Zehn Jahre Kraftfahrzeugsteuer beim Hauptzollamt Braunschweig

Das Hauptzollamt blickt auf die Anfänge zurück und warum die neuen Aufgaben damals für viel Verwirrung gesorgt haben.

Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungsstelle am Standort Braunschweig.
Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungsstelle am Standort Braunschweig. | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Braunschweig. Jubiläum: Seit nunmehr zehn Jahren müssen sich die Bürger der Zulassungsbezirke von Gifhorn bis Göttingen mit ihren Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten (Kfz-Steuer) nicht mehr an das Finanzamt, sondern an das Hauptzollamt (HZA) Braunschweig wenden. Das HZA Braunschweig ist seit dem 14. Februar 2014 mit den Kfz-Steuer-Festsetzungsstellen an den Dienstorten Braunschweig und Hildesheim für die Festsetzung der Kfz-Steuer in zwölf Zulassungsbezirken zuständig. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamts hervor.



Heute, zum zehnjährigen Jubiläum, umfasst dies etwa 1,5 Millionen zulassungspflichtige Fahrzeuge, die in der Verantwortung der insgesamt 27 Mitarbeiter der beiden Festsetzungsstellen liegen, welche dem Sachgebiet B (Abgabenerhebung) des HZA angehören. Unterstützung erhalten die Festsetzungsstellen von den sechs Zollämtern des HZA, die zur Sicherstellung der Flächenpräsenz Kfz-Steuer-Kontaktstellen für die Bürger eingerichtet haben.

2022 nahm das HZA Braunschweig über 219 Millionen Euro (219.273.365,40) Kfz Steuer ein. Die Einnahmen im Jahr 2015 beliefen sich noch auf rund 209 Millionen Euro. Die Einnahmen aus 2023 werden im Zuge der diesjährigen Jahrespressemitteilung veröffentlicht.

Warum ist das Hauptzollamt zuständig?


Doch warum ist die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer damals überhaupt von den Landesfinanzämtern zu der Bundeszollverwaltung übergangen?

Gemäß dem Gesamtkonzept der Europäischen Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen wurde zum 01. Juli 2009 die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu einer Bundessteuer reformiert. Diese Reform sah eine kombinierte CO2- und hubraumbezogene Besteuerung für Neufahrzeuge vor, die sich zuvor hauptsächlich nach dem Hubraum von PKW bemaß. Die Ertrags- und Verwaltungshoheit lag davor bei den Ländern und untersteht seither dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Bis zum 30. Juni 2014 bediente sich das BMF im Wege der Organleihe noch der Landesfinanzbehörden bei der Verwaltung der Kfz-Steuer, doch seit dem 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung für die Verwaltung der Kfz-Steuer allein zuständig. Damit der Datenbestand aller Bundesländer jedoch bewältigt werden konnte, erfolgte eine Migration in vier Tranchen. Für das Land Niedersachsachsen erfolgte die Datenmigration im Rahmen der ersten Tranche vor zehn Jahren am 14. Februar 2014.

Neue Herausforderungen


22 der heute 27 Mitarbeiter der Festsetzungsstellen sind seit der ersten Stunde dabei und wurden sogar bereits vor der Übernahme der neuen Aufgabe aus anderen Verwaltungen eingestellt, um vorher bei den Finanzämtern hospitieren zu können. Anfangs mussten sich die "neuen" Zöllner vielfältigen Herausforderungen stellen. Besonders zu Beginn führte die Übernahme der Zuständigkeit der Verwaltung der Kfz-Steuer zu vielen Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger, die bis dato noch nie Kontakt mit der Zollverwaltung gehabt hatten.

"Manch Beteiligter erhob Anzeige bei der Polizei, da ein 'Fake-Steuerbescheid' vermutet wurde. Auch wurde die Zollverwaltung vielerorts fälschlicherweise dafür verantwortlich gemacht, dass am 1. Februar 2014 außerdem europaweit das SEPA Basis-Lastschriftverfahren eingeführt wurde. Denn alle Fahrzeughalterinnen und -halter, die bis dahin die Kfz-Steuer überwiesen hatten und nun am Einzugsverfahren teilnehmen wollten, mussten plötzlich SEPA-Mandate erteilen. Auch an die Zahlung der jährlich fälligen Kfz-Steuer musste der Beteiligte nun selbst denken. Anders als zuvor das Finanzamt, sendete das HZA keine jährliche Zahlungsaufforderung an die selbstzahlenden Steuerpflichtigen. Die Zollverwaltung stellt keine 'Rechnungen', sondern verweist auf den bestehenden Steuerfestsetzungsbescheid. Erst nach Eintritt der Säumnis wird mit einer Mahnung nochmals zur Zahlung aufgefordert. Auch die Organisation innerhalb der Zollverwaltung sorgt häufig für Irritation beim Bürger. Ihren Festsetzungsbescheid erhalten sie aus Braunschweig oder Hildesheim, erhoben wird die Steuer durch die Bundeskasse in Halle, vollstreckt wird durch die Vollstreckungsstelle in Helmstedt oder Hannover und zentrale Auskünfte erhält man aus Dresden. Doch nach diesem holprigen Start hat sich die Verwaltung der Kfz-Steuer durch die Zollverwaltung etabliert und läuft inzwischen reibungslos. Die Aufgaben werden beim HZA Braunschweig von allen Beschäftigten der Festsetzungsstelle mit viel Engagement wahrgenommen", so Zollamtsrätin Petra Krussmann, Leiterin des Fachgebiets Kfz-Steuer beim HZA Braunschweig.

Transparenz erwünscht


Doch einen Wunsch richtet Frau Krussmann an die Fahrzeughalterhalter: "Bitte zeigen Sie Ihre neuen Anschriften umgehend der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und dem zuständigen HZA an. Viel Zeit muss leider in die Anschriftenermittlung und erneute Zustellung investiert werden. Jeden Monat können mehrere Hundert Steuerbescheide nicht zugestellt werden. Bei der Kfz-Steuer handelt es sich zwar um ein Massesteuerverfahren, welches weitestgehend vollautomatisiert abgewickelt wird, dennoch ist die Festsetzung und Erhebung bei fluktuierendem Fahrzeugbestand mit viel manueller Arbeit verbunden, welches die Beschäftigten des HZA vollumfänglich in Beschlag nimmt. Hinzu kommt die Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung einer Steuervergünstigung oder -befreiung sowie die Erfassung jeder Änderung einer Bankverbindung."


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