14 Parteien treten mit Landeslisten zur Landtagswahl an

Zwei Parteien konnten die geforderten 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht vorweisen, sieben weitere hatten keine Landeswahlvorschläge eingereicht.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Niedersachsen. Der Niedersächsische Landeswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am heutigen Freitag in Hannover über die Zulassung der Landeswahlvorschläge für die Landtagswahl in Niedersachsen am 9. Oktober entschieden und 14 von 16 eingereichten Landeswahlvorschlägen zugelassen. Das berichtet die Niedersächsische Landeswahlleiterin in einer Pressemitteilung.



Damit haben die Wählerinnen und Wähler eine Partei weniger zur Auswahl als bei der letzten Landtagswahl, bei der sich 15 Parteien mit Landeswahlvorschlägen um die Zweitstimmen bewarben.

Diese Parteien wurden zugelassen


Die vom Landeswahlausschuss zugelassenen Landeswahlvorschläge werden in der nachstehenden Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführt: SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, AfD, Die Linke, dieBasis, Freie Wähler, Partei der Humanisten Niedersachsen, Die PARTEI, Partei für Gesundheitsforschung, Tierschutzpartei, Piratenpartei und Volt.

Die Landeswahlvorschläge der Parteien „Bündnis C - Christen für Deutschland“ und „Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870“ wurden nicht zugelassen, da die vom Niedersächsischen Landeswahlgesetz geforderten 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt wurden. Von den in der Sitzung des Landeswahlausschusses am 22. Juli anerkannten 23 Parteien haben die Parteien „DEMOKRATIE IN BEWEGUNG“, „Die Friesen“, „Die Haie - Partei mit Biss“, „DIE SONSTIGEN Niedersachsen X“, „Ökologisch-Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen“, „SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung“ und „Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei“ keine Landeswahlvorschläge eingereicht.

Vier neue Angebote


Neu vertreten mit Landeswahlvorschlägen auf dem Stimmzettel sind gegenüber der Landtagswahl 2017 die Parteien dieBasis, Partei der Humanisten Niedersachsen, Partei für Gesundheitsforschung und Volt.

Am heutigen Tag hatten auch die Kreiswahlausschüsse in den Landtagswahlkreisen über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen. Soweit Beschwerden gegen die Zulassungsentscheidungen der Kreiswahlausschüsse eingelegt werden, wird der Landeswahlausschuss am Donnerstag, 18. August, um 10 Uhr darüber entscheiden.


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