20-Euro-Zoff mit 14-Jährigem: Keine Strafe für Prostituierte

von Nick Wenkel


Auf der Bruchstraße kam es am Sonntag zu einem Streit zwischen einem 14-jährigen Freier und einer 53-jährigen Prostituierten. Symbolfoto: Aktuell24 (BM)
Auf der Bruchstraße kam es am Sonntag zu einem Streit zwischen einem 14-jährigen Freier und einer 53-jährigen Prostituierten. Symbolfoto: Aktuell24 (BM) | Foto: aktuell24 (bm)

Braunschweig. Am Sonntagmorgen wurde die Polizei zu einem Einsatz auf die Bruchstraße gerufen. Ein 14-Jähriger hatte sich mit einer 53-jährigen Prostituierten gestritten. Laut Polizei ging es um 20 Euro, die der junge Mann der Frau für ihre Dienstleistungen bezahlte und nach Aufforderung nicht zurück bekam.


Wie Polizeisprecher Joachim Grande gegenüber regionalHeute.de erklärt, war der 14-Jährige über die erbrachten Leistungen so verärgert, dass er die Polizei rief. Nachdem die Beamten den Streit schlichteten, wurde der junge Mann, der sich zuvor auf der Bruchstraße als 20-Jähriger ausgab, zur nächstgelegenen Bushaltestelle gebracht. Dies sei laut Grande für den 14-Jährigen der schnellste Weg nach Hause gewesen. Seine 20 Euro könne er sich auf zivilrechtlichem Wege versuchen zurückzuholen.

So steht es im Gesetz


Der Prostituierten erwartet laut Grande jedoch keine Konsequenzen, da sich der junge Mann als 20-Jähriger ausgab. Im Strafgesetzbuch heißt es im § 182:
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, dass sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der 14-Jährige sei hier jedoch selbstbestimmend an die Prostituierte herangetreten und habe sich zudem als 20-Jähriger ausgeben.


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