Braunschweig. Wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet, habe das Verwaltungsgericht die 2G-Regel im Rat bestätigt. Eine Klage der AfD-Fraktion wurde demnach abgewiesen.
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Der Ältestenrat des Rates der Stadt Braunschweig hatte sich für die Anordnung der 2G-Zugangsregelung und eine FFP2-Maskenpflicht (mit Ausnahme der Redebeiträge) für die Präsenzteilnehmer der Ratssitzung am morgigen Dienstag ausgesprochen. Ratsmitglieder der AfD-Fraktion beantragten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig, dem Ratsvorsitzenden zu untersagen, ihnen gegenüber die 2G-Regel durchzusetzen.
Ungeimpfte nicht komplett ausgeschlossen
Mit Beschluss vom heutigen Montag habe das Verwaltungsgericht Braunschweig diesen Antrag abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, die Regelung, wonach der Zutritt zur Präsenzsitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 15. Februar nur vollständig Geimpften und Genesenen gestattet sei, verletze die Antragsteller nicht in ihren im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegten Mandatsrechten. Denn die Antragsteller würden wegen der 2G-Regel nicht von der Ratssitzung per se ausgeschlossen, sondern könnten an dieser Sitzung mittels Videokonferenz im Rahmen des Hybrid-Formates teilnehmen.
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