Anmeldung zur Einschulung 2019 vom 14. bis 18. Mai


Symbolfoto: pixabay
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Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 am 1. August 2019 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2019 ihren 6. Geburtstag hatten. Das Land Niedersachsen hat die Einführung eines Zeitkorridors für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, bereits zum Schuljahr 2018/2019, beschlossen. Das teilt die Stadt Braunschweig mit.


Eltern erhalten von nun an die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai in der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen.

Die Kinder, die 2019 schulpflichtig werden, müssen bereits in der Zeit vom 14. bis 18. Mai 2018 bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schule die deutschen Sprachkenntnisse der schulpflichtigen Kinder feststellt. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.

Anmeldezeit gilt auch für beeinträchtigte Kinder


Der Anmeldezeitraum vom 14. bis 18. Mai gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2019 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits vorzeitig eingeschult werden sollen (sogenannte „Kann-Kinder“), sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2019 bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter der Telefonnummer 0531/470-3854 erfragt werden.


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