"Attraktiv entwickelt" - Stadt steht hinter Bohlwegsatzung

Diese sei eine "sinnvolle planungsrechtliche Grundlage". Die noch vorhandenen Baulücken hätten wirtschaftliche Gründe.

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Laut Verwaltung hat sich der Bohlweg "attraktiv entwickelt".
Laut Verwaltung hat sich der Bohlweg "attraktiv entwickelt". | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Kürzlich kritisierte Jürgen Brinkmann, Vorstandsvorsitzender der Volksbank BraWo, die Entwicklung am Bohlweg und machte dafür als einen der Hauptgründe die sogenannte Bohlwegsatzung verantwortlich. Die Fraktionen im Rat der Stadt sehen zwar überwiegend auch Probleme in diesem Bereich, für sie spielt die Bohlwegsatzung dabei aber zumeist eine untergeordnete Rolle (regionalHeute.de berichtete). Auf Anfrage unserer Online-Zeitung meldet sich nun auch die Stadt Braunschweig zu Wort. Sie steht nach wie vor hinter der Satzung.


Mit der sogenannten Bohlwegsatzung ist der seit 2007 rechtskräftige Bebauungsplan „Bohlweg-Südwest“ gemeint, der sowohl städtebauliche als auch gestalterische Festsetzungen umfasst. Der Bebauungsplan sei mit dem Ziel aufgestellt worden, den Stadtraum gegenüber den Schlossarkaden aufzuwerten und ein hochwertiges Stadtbild in diesem zentralen innerstädtischen Bereich am Bohlweg herzustellen, erinnert Stadtsprecher Rainer Keunecke. Er regele unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung im Baublock Bohlweg, Damm, Münzstraße, Langer Hof. In dem festgesetzten Kerngebiet sei insbesondere geregelt, dass sich Neubauten in die bestehende Höhenentwicklung der Gebäude einfügen. So sei auch der 2009 fertiggestellte Bau der Volksbank am Bohlweg auf dieser Grundlage gemäß diesem Bebauungsplan entstanden.

"Eine sinnvolle planungsrechtliche Grundlage"


Darüber hinaus seien gestalterische Festsetzungen, insbesondere zu Werbeanlagen, getroffen worden. Diese stellten sicher, dass sich die Werbung in diesem sensiblen Bereich gegenüber dem Schlossbaukörper in die vorhandene Architektur und Fassadengliederung der Gebäude einfügt. In vielen anderen Kommunen gebe es in vergleichbaren Situationen ganz ähnliche Festsetzungen. Der Bebauungsplan sei aus Sicht der Verwaltung eine sinnvolle planungsrechtliche Grundlage dafür, dass dieser für das Stadtbild so wichtige Bereich sich attraktiv entwickelt habe und auch weiter entwickeln könne. "Bereits jetzt ist viel erreicht worden. Der Bohlweg ist keine überbreite Verkehrsschneise mit Absperrgittern mehr, sondern in Verbindung mit dem Schlossplatz ein attraktiver Stadtraum", so Keunecke.

Eine der Baulücken am Bohlweg.
Eine der Baulücken am Bohlweg. Foto: Alexander Dontscheff


Nach wie vor seien am Bohlweg zwei Baulücken vorhanden, die als Defizite wahrgenommen werden. Hierfür seien aber nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht gestalterische Festsetzungen des Bebauungsplans verantwortlich, sondern eher wirtschaftliche Gründe. Bei der bestehenden Nutzungsstruktur lohnten sich für die Privateigentümer Aufstockungen in der Regel nicht.

Fördergelder wurden nicht abgerufen


Die Stadtverwaltung habe seit 2007 verschiedene Bemühungen unternommen, Hauseigentümern in diesem Bereich Anreize für eine Sanierung zu geben. So wurden 2009 eigens dafür Fördergelder in den Haushalt eingestellt. Als Grundlage für die Bewilligung wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt, in dessen Rahmen Gestaltungskriterien erarbeitet wurden. Allerdings seien diese Fördermittel in der Folge nicht abgerufen worden. "Möglicherweise waren die finanziellen Anreize zu gering", mutmaßt Keunecke. Die Stadt könne indes private Investitionen nicht in unangemessener Höhe fördern. Sie werde aber entsprechende Initiativen und Investitionen am Bohlweg mit den entsprechenden Fachabteilungen weiterhin beratend und unterstützend begleiten.


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