"Bier-Flut" gedämmt: Stadt verbietet Facebook-Party




Braunschweig. Um die Sicherheit tausender junger Menschen nicht zu gefährden, untersagt die Stadt Braunschweig in Abstimmung mit der Polizei per Allgemeinverfügung eine über Facebook beworbene Veranstaltung auf der Oker namens „Bier-Flut“, zu der anonyme Initiatoren im Internet für Samstag, 19. Juli, aufgerufen haben.

Grundlage des Verbots seien die Gefahrenanalysen von Polizei und Feuerwehr, sagte Ordnungs- und Feuerwehrdezernent Claus Ruppert. „Nach den Informationen, die uns über die Facebook-Seite der Veranstalter vorliegen, ist davon auszugehen, dass mehrere tausend Menschen am kommenden Samstag ausgehend vom Bürgerpark in Höhe VW-Halle in Schlauchbooten, auf Luftmatratzen u.ä. auf der Oker paddeln und dabei offenbar reichlich Alkohol trinken wollen.“ Der Veranstalter spreche von „Unmengen von Bier“. 6.700 Teilnehmer hätten über Facebook zugesagt.

Die anonymen Veranstalter hätten die sogenannte „Bier-Flut“ nicht angemeldet, demzufolge fehle ein Sicherheitskonzept, für Rettungsdienste, Toiletten und Reinigung sei nicht gesorgt, ebenso fehlten Regelungen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen von Anwohnern durch Musik. Zudem seien Schäden an der Umwelt, zum Beispiel im Bürgerpark oder an den Böschungen, und Verunreinigungen der Oker zu befürchten. Auf den Gesprächswunsch der Stadtverwaltung via Facebook habe der Veranstalter nicht reagiert, wolle gesetzliche Vorgaben, wie sie bei Massenveranstaltungen gelten, offenbar umgehen und die Verantwortung für Haftungsfragen an die Allgemeinheit weitergeben.

Die Sicherheitsbedenken seien schwerwiegend, so Ruppert. Facebook-Partys seien kaum kontrollierbar, da es keinen Veranstaltungsleiter gebe, der die Zahl der erfahrungsgemäß jugendlichen Teilnehmer kontrollieren und Unruhestifter ausschließen könne. Bei einer derartigen Menge Menschen auf dem Wasser könne die Sicherheit einzelner, zum Beispiel bei Hitzschlag oder wenn jemand ins Wasser falle, hier wahrscheinlich sogar in alkoholisierten Zustand, nicht gewährleistet werden. Für Rettungskräfte sei ein Durchkommen bei so vielen Kleinbooten zu einer Unfallstelle schwierig, die Oker an vielen Stellen nicht zugänglich. Ein unkontrolliertes Abtreiben der Teilnehmer in Richtung von Petri- und Wendenwehr sei nicht auszuschließen. Bei Unfällen oder einer Massenpanik könnten Teilnehmer nicht sicher ans Ufer gelangen. Die DLRG habe übrigens schon signalisiert, für eine solche Veranstaltung nicht zur Verfügung zu stehen.

Dazu sagte der Leiter des Polizeikommissariats Mitte, Polizeioberrat Thorsten Kleinwächter: „Mit Blick auf die beschriebene Gefahrenlage stellen wir uns die Frage nach dem Sinn dieser Veranstaltung und dem Motiv der anonymen Initiatoren. Wer maßlosen Alkoholkonsum propagiert und gleichzeitig dazu auffordert, sich im Rausch Gefahren auszusetzen, der nimmt zumindest billigend in Kauf, dass Menschen dabei ernsthaft Schaden nehmen oder gar umkommen. Niemand wird erwarten, dass die Polizei hier tatenlos zusieht.“

Die Veranstalter werden über ihre Facebook-Adresse heute von dem Verbot unterrichtet, das ihnen bereits angedroht worden war. Ruppert betonte, dass das Verbot sich ausdrücklich auf das gesamte Stadtgebiet beziehe, also auch auf Oker-Bereiche südlich und nördlich des Umflutgrabens sowie auf andere Gewässer. Untersagt seien alle Aktionen, die sich der „Bierflut“ zurechnen ließen, also etwa auch im Bürgerpark außerhalb des Wassers. Ruppert stellte klar, dass die Stadt mit dem Zentralen Ordnungsdienst und die Polizei das Verbot durchsetzen werden, wenn sich Einzelne nicht daran hielten. Dabei könnten auch Zwangsgelder verhängt werden, zunächst in Höhe von je 100 Euro. Zudem müssten im Falle von Schäden die Veranstalter ermittelt und in Regress genommen werden. Das Verbot der „Bierflut“ werde von Stadt und Polizei auch über Facebook kommuniziert.


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