Braunschweig. Zeugen ertappten am Montag zwei Diebe auf frischer Tat und hielten sie am Tatort fest. Die Polizei nahm einen von ihnen auf Grund eines bestehenden Haftbefehls sofort fest, den anderen überführten sie kurz darauf. Dies teile die Polizei mit.
Am Montagvormittag drangen die beiden Männer im Alter vom 39 und 43 Jahren zunächst unerkannt in ein Bürogebäude in der Theodor-Heuss-Straße ein. Als sie im Büro eines Mitarbeiters diverse Schubladen nach Wertsachen durchwühlten, kehrte der Mitarbeiter zurück und überraschte die beiden Diebe. Diese ließen von ihrer Tat ab und versuchten zu flüchten. Sie konnten jedoch von mehreren Kollegen gestoppt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass für den 39-Jährigen in anderer Sache ein Haftbefehl vorlag. Er wurde festgenommen. Gegen beide Personen leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen versuchtem Diebstahl und Hausfriedensbruch ein.
Täter macht einfach weiter
Nachdem der 43-Jährige aus den Maßnahmen entlassen wurde, wurde er von einer zivilen Streife dabei beobachtet, wie er auf seinem Weg durch die Innenstadt verschiedene Gebäude und Hauseingänge betrat. Jedes Mal kam er kurz darauf wieder heraus und suchte offensichtlich weitere offenstehende Türen.
Als der Mann ein Haus in der Garküche fluchtartig verließ, entschlossen sich die Polizeibeamten zu einer Kontrolle der Person. Nach kurzer Verfolgung konnten sie ihn stoppen. Eine Durchsuchung des Mannes führte zum Auffinden eines Damenportemonnaies und Aufbruchswerkzeugen. Im Bürogebäude in der Garküche trafen die Polizeibeamten auf die Geschädigte, die den Diebstahl ihres Portemonnaies anzeigte.
Ebenfalls festgenommen
Da der 43-Jährige nun zum wiederholten Mal innerhalb kürzester Zeit bei einem Diebstahl angetroffen wurde, er über keinen festen Wohnsitz verfügt und die weitere Begehung von Straftaten nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde auch dieser Mann von der Polizei festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Braunschweig einen Haftbefehl gegen den Mann. Die Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls dauern an.
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