Braunschweig. Bereits Ende 2024 kam im Stadtbezirksrat Hondelage-Volkmarode die Frage auf, wie man die Grundschule Hondelage besser vor Vandalismus schützen könne. Als Problem wurde seinerzeit die freie Zugänglichkeit des Schulgeländes genannt. Einer von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Kameraüberwachung außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten wurde seitens der Verwaltung eine Absage erteilt. Über andere Maßnahmen liegt nun eine Mitteilung der Verwaltung außerhalb von Sitzungen vor.
Der Schulhof der Grundschule Hondelage sei der Öffentlichkeit zugänglich, um Defizite im Spielangebot für Kinder im Stadtbezirk auszugleichen, hatte die Stadt Braunschweig seinerzeit klargestellt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Schulhoföffnungen“, in die auch die Schulleitung involviert sei, würden Lösungen für die damit einhergehenden Herausforderungen erarbeitet.
Mildere Mittel als Überwachung
Eine Kameraüberwachung des Schulgeländes – auch außerhalb der Schulzeiten – sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres zulässig. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen habe festgehalten, dass eine Videoüberwachung nur dann zulässig sei, wenn der beabsichtigte Zweck nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden könne. Diesen Nachweis zu erbringen, hatte die Verwaltung als schwierig eingeschätzt.
Als Reaktion hatte der Stadtbezirksrat gefordert, die Verwaltung solle die genannten „milderen Mittel“ zur Verhinderung von Vandalismus an der Grundschule Hondelage umsetzen, um zukünftig die Einrichtung gegen Vandalismus zu schützen. Diese Maßnahmen könnten im konkreten Fall verstärkte Kontrollen durch Personal, Einzäunung des Geländes, Bewegungsmelder mit Scheinwerfern sein.
Hierzu nimmt die Verwaltung nun Stellung. Kontrollen durch den Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) könnten nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten stattfinden. Eine regelmäßige Kontrolle könne nicht dauerhaft gewährleistet werden. Eine Einzäunung des Geländes sei bereits vorhanden, weshalb hier kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Dauerlicht statt Bewegungsmelder
Auf die kostenintensive Nachrüstung mit Bewegungsmeldern solle bewusst verzichtet werden. Hintergrund sei, dass die dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung angesichts der in der Vergangenheit aufgetretenen Vandalismusschäden an dieser Schule als abschreckende Maßnahme diene und somit zur Erhöhung der Sicherheit beitrage. Zudem seien die eingesetzten Leuchten effizient, sodass die Betriebskosten im Vergleich zu herkömmlichen Beleuchtungssystemen gering ausfallen würden und kein erheblicher zusätzlicher Kostenaufwand entstehe. Die Verwaltung empfiehlt, bei der Zeitschaltung der Beleuchtung zu bleiben. Die Zeiten könnten gegebenenfalls angepasst werden.
Auch Alarmanlagen wird es wohl nicht geben: "Aufgrund der hohen Anschaffungs- und Betriebskosten sind Einbruchmeldeanlagen in Schulgebäuden nicht der städtische Standard", heißt es seitens der Verwaltung.

