Extremwetter: Distanzunterricht statt Schulausfall?

Die Ratsfraktion der Grünen fragt, ob das, was beim Orkan im Februar schon an manchen Schulen angeboten wurde, die Regel werden könne.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Mitte Februar sorgte das stürmische Wetter samt Orkanwarnung vielerorts für Schulausfälle - auch in der Stadt Braunschweig. Doch an einigen Schulen führte dies nicht zu einem kompletten Ausfall des Unterrichts. Es wurde der im Corona-Lockdown erprobte Distanzunterricht angeboten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nun im städtischen Schulausschuss in der vergangenen Woche bei der Verwaltung nach, ob dies ein generelles Modell für die Zukunft sein könne.



Der Schulverwaltung sei bekannt, dass an einigen Schulen in Braunschweig am 17. Februar Distanzunterricht durchgeführt wurde. Vor allem an den weiterführenden Schulen sei diese Möglichkeit genutzt worden, teilt die Verwaltung mit. Laut Kenntnis der Grünen sei dies auf Eigeninitiative der Lehrkräfte und Schulleitungen zurückzuführen gewesen. Das Angebot habe dann einzeln kommuniziert werden müssen. Die Grünen fragen daher, ob es nach den aktuellen Regelungen möglich sei, dass die Verwaltung keinen Unterrichtsausfall anordnet, sondern dass der Präsenzunterricht durch Distanzunterricht ersetzt wird.

Stadt kann Distanzunterricht nicht anordnen


Nach Rücksprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung sowie dem Niedersächsischen Kultusministerium, teilt die Stadt mit, dass sie als Schulträger nicht über das Durchführen von Distanzunterricht entscheiden dürfe. Sie habe aber die Möglichkeit - und beabsichtige dies zukünftig auch zu tun - anstatt eines Entfalls von Unterricht den Entfall von Präsenzunterricht anzuordnen. Sofern Distanzunterricht an Schulen stattfinde, sei dieser dann weiterhin verpflichtend. Darüber hinaus seien Schulen darin frei, in dieser Situation kurzfristig Distanzunterricht anzubieten, wenn sie dies organi­sieren können und dafür keine Wege von Schülerinnen und Schülern notwendig würden, etwa um Material abzuholen. Eine Verpflichtung zu einem solchen Angebot seitens der Schulen bestehe aber nicht. Werde von der Schule ein solches Angebot realisiert, sei die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.


Und was ist mit einer besseren Kommunikation des Angebotes? "Ob Schulen Distanzunterricht anbieten, liege in ihrer jeweiligen Verantwortung und müsse somit von ihnen kommuniziert werden", so die Verwaltung abschließend.


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