Fliegender Lautsprecher mit Nazi-Musik an Braunschweiger Gymnasium

Offenbar hat es einen Propaganda-Angriff auf das Wilhelm-Gymnasium gegeben.

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Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Wie aus einer Anfrage der BIBS-Fraktion im Rahmen des Schulausschusses am kommenden Freitag hervorgeht, kam es am 18. März am Wilhelm-Gymnasium zu einem Zwischenfall mit rechtsextremem Hintergrund. Demnach hätten drei teilweise vermummte Männer zu Beginn der ersten großen Pause versucht, rechtsextreme Propaganda im Hauptgebäude zu verbreiten.



Die Unbekannten ließen in der Eingangshalle der Schule einen mit Gas gefüllten Ballon steigen, an dem eine Bluetooth-Box angebracht war. Aus dieser sei laut die erste Zeile der Nationalhymne ertönt sowie indizierte rechtsextreme Lieder. Zusätzlich hätten die Männer innerhalb der Eingangshalle laute Parolen gebrüllt und die Aktion vom Eingangsbereich aus gefilmt, um dann wieder zu verschwinden.

Hunderte rechtsradikale Sprüche


Kurze Zeit darauf sei die sofort alarmierte Polizei am Wilhelm-Gymnasium eingetroffen. Gemeinsam mit dem Hausmeister der Schule konnten der Ballon und die Bluetooth-Box von der Decke der Eingangshalle heruntergeholt werden. Dabei stellte sich heraus, dass der Gasballon mit hunderten von Schnipseln mit rechtsradikalen Sprüchen gefüllt war. "Offensichtlich hatten die Männer geplant, dass der Ballon an der Decke der Eingangshalle platzen sollte, um die rechten Parolen auf die SchülerInnen hinab regnen zu lassen", vermutet die BIBS. Dies sei aber gescheitert.

Die BIBS möchte nun von der Verwaltung wissen, ob es an weiteren Schulen in Braunschweig ähnliche Propaganda-Versuche durch Rechte gegeben habe und welche Sicherheitsvorkehrungen geplant seien, um künftig derartige Vorfälle zu verhindern. Bereits in der Vergangenheit habe es Vorfälle rechter Propaganda an und vor Schulen gegeben. Bisher seien vor allem Platzverweise durch die Polizei ausgesprochen worden. Nun hätten die Versuche der Nazis, ihre Propaganda an Schulen zu verbreiten, erneut ein solch strafrechtlich relevantes Ausmaß angenommen, dass Platzverweise nicht mehr ausreichten. Die BIBS erinnerte auch an den Fall des "NO-Schlägers" Pierre B., der im Jahr 2016 an der Neuen Oberschule einen Schüler schwer verletzt hatte und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde (regionalHeute.de berichtete).


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