Braunschweig. In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht seit geraumer Zeit für alle Fahrgäste eine Maskenpflicht. Um ein Signal an die Öffentlichkeit zu senden, dass diese auch durchgesetzt wird, kündigten am heutigen Dienstag Stadt Braunschweig und Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) in einem Pressegespräch gemeinsame Kontrollen an. Als Dritter im Bunde beteiligt sich die Polizei an der Aktion.
Um die Zahl der Neuinfektionen gering zu halten, sei das Einhalten der bekannten Regeln wichtig. Im ÖPNV, wo es jetzt nach Schulstart und der anstehnden kälteren Jahreszeit wieder voller werde, seien die Mindestabstände oft nicht einzuhalten. Um so wichtiger werde dann die Maskenpflicht, betonte Odnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum. Dies sei auch ein Zeichen der Solidarität gegenüber seinen Mitmenschen.
Dr. Thorsten Kornblum zu den verstärkten Kontrollen:
Auch BSVG-Geschäftsführer Jörg Reincke zeigte sich erfreut über die gemeinsame Aktion. Natürlich sei es wichtig, dass Regeln auch eingehalten würden. Dazu müsse man sie kontrollieren und Präsenz zeigen. Dies habe die BSVG auch bisher im Rahmen ihrer Fahrkartenkontrollen gemacht, doch nun kämen zusätzlich die Kontrollen der gemischten Teams mit Polizei und/oder Ordnungsamt hinzu. Diese sollen in unregelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten auf allen Linien durchgeführt werden.
Bußgeld wurde deutlich erhöht
Reincke betonte auch, dass Personen, die ohne Masken angetroffen werden, zunächst einmal angesprochen würden. Wird dann eine Maske aufgesetzt, bleibe es bei einer Ermahnung. Im Notfall, etwa wenn ein Schulkind seine Maske vergessen habe, werde sogar eine Maske gestellt. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen darf, müsse nach neuester Gesetzeslage zwingend ein Atest vorweisen. Hartnäckige Maskenverweigerer würden mit dem seit letzter Woche deutlich erhöhten Bußgeld von 100 bis 150 Euro bestraft. Dafür würden im Normalfall die Personalien aufgenommen und diese an die Stadt weitergeleitet. Dieser Schritt entfalle natürlich bei den gemischten Kontrollen. Gegebenenfalls können die Personen auch von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Es werde sorgfältig differenziert vorgegangen, versicherten Kornblum und Reicke. Dass man etwas tue, sei man den vielen Menschen, die sich an die Regeln halten schuldig.
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