Geplanter Hindu-Tempel in Braunschweig: Wird der Turm zum Problem?

Die hiesige Hindu-Gemeinde will im Gewerbegebiet bauen. Dabei trifft fernöstliche Spiritualität auf niedersächsische Bürokratie.

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Wie genau der indische Tempel in Braunschweig aussehen soll, ist noch nicht klar (Symbolbild).
Wie genau der indische Tempel in Braunschweig aussehen soll, ist noch nicht klar (Symbolbild). | Foto: pixabay

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Braunschweig. Ein Hindu-Tempel, der auch von außen als solcher zu erkennen ist, also zum Beispiel mit monumentalem Turm versehen ist: So einen in Braunschweig zu errichten, das plant eine hiesige Hindu-Gemeinde, wie regionalHeute.de bereits vor mehr als vier Monaten berichtete. Dabei nehmen die Initiatoren der Gemeinde Sri Shankara Narayana Hindu Peedam, die den Tempel-Bau aus eigenen Mitteln finanzieren wollen, jetzt die ersten Hürden der Verwaltung in Angriff. Zwei Bauvoranfragen zu zwei verschiedenen möglichen Baugrundstücken wurden schon bei der Stadtverwaltung eingereicht. Dabei wird deutlich: Hier trifft fernöstliche Religion auf deutsche Bürokratie.



Am kommenden Dienstag tagen zwei Stadtbezirksräte: der des Westlichen Ringgebiets und der der Nördlichen Schunter-/Okeraue. In beiden stehen Mitteilungen der Verwaltung zum geplanten Tempel auf der Tagesordnung. Darin bestätigt die Stadt, dass die entsprechenden Bauvoranfragen vorliegen.

Hindu-Gemeinde will Tempel im Gewerbegebiet bauen


Dabei sieht die eine Variante den Tempel-Bau auf einem Grundstück an der Saarbrückener Straße zwischen den Hausnummern 36 und 40 vor. Dort, inmitten des Gewerbegebiets in Lehndorf, unweit einiger Autohäuser, ist zwischen dem Firmengelände von "Arian Naturdärme" und dem B&B Hotel Braunschweig-West gegenüber einer SB-Waschanlage eine Fläche frei. Wie die Stadt weiter mitteilt, liege der Bauverwaltung für diesen Platz eine Anfrage vor – über die "planungsrechtliche Zulässigkeit eines Hindu-Tempels, der religiösen, kulturellen und sozialen Zwecken dienen soll, sowie die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Kubatur und Höhe."

Eine weitere Bauvoranfrage liegt für eine Fläche im Gewerbegebiet in Veltenhof im Heesfeld in der Nähe der Ernst-Böhme-Straße vor. Beide Grundstücke könnten demnach für einen solchen Bau wohl grundsätzlich infrage kommen. Dabei sind einige baurechtliche Vorgaben zu beachten.

Für das Grundstück in Lehndorf liege laut der Mitteilung kein Bebauungsplan vor. Die Verwaltung beurteile das Vorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches, der vor allem besagt, dass sich ein Gebäude in die nähere Umgebung einfügen müsse. Und dabei kommt die Stadt zu dem Urteil: "Das Vorhaben fügt sich in die gewerblich geprägte nähere Umgebung hinsichtlich der Art der Nutzung ein. Auch das Maß der baulichen Nutzung wird aus städtebaulicher Sicht als planungsrechtlich zulässig bewertet."

Der Turm wird aus der Umgebung herausragen


Gleichwohl gebe es ein "Aber", das wiederum wohl zu vernachlässigen sein könnte. In der Mitteilung heißt es: "Zwar überschreitet die Höhe des 'Turmes' den vorhandenen Rahmen der näheren Umgebung." Das führe aber dadurch zu keinen "nur durch Bauleitplanung zu bewältigenden bodenrechtlichen Spannungen" – also baulichen Konflikten mit der Nachbarschaft. Laut Ankündigungen aus dem Frühjahr plant die Hindu-Gemeinde ihren Tempel mit einem "Raja Gopuram", einem monumentalen Turm, und weiteren traditionellen Elementen zu bauen. Ob die baurechtlich doch noch zum Problem werden können, muss der weitere Prozess zeigen. Das gilt auch für das mögliche Grundstück in Veltenhof. Dazu heißt es seitens der Verwaltung: "Die Baumallee in der Ernst-Böhme-Straße wirkt in Gänze ortsbildprägend und raumgliedernd und muss erhalten bleiben."


Genug Parkplätze erforderlich


Auch die Parkplatzsituation sei an beiden Orten zu klären, heißt es weiter in der städtischen Stellungnahme. So weist die Verwaltung darauf hin, dass laut der Niedersächsischen Bauordnung, für Glaubenshäuser mit überörtlicher Bedeutung die Anzahl der benötigten Einstellplätze auf dem eigenen Grundstück vorgehalten werden müsse. Das gilt auch für Fahrradabstellanlagen. "Alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erbracht und geprüft werden", bekräftigt die Verwaltung.

Tempel-Bauer stellen ihr Vorhaben in Stadtbezirksräten vor


Hier trifft also fernöstliche Religion auf niedersächsische Bürokratie. Offenbar liegen aber keine Hürden vor, die die Tempel-Bauer nicht überspringen könnten. Die Initiatoren hätten zudem angeboten, ihr Vorhaben in der übernächsten Sitzung des Stadtbezirksrates Westliches Ringgebiet am 8. September vorzustellen. Im Stadtbezirksrat Nördliche Schunter-/Okeraue werden die Initiatoren derweil bereits in der nächsten Sitzung am 25. August erwartet.