Helfer von türkischer Betrügerbande steht vor Braunschweiger Gericht

Das erbeutete Geld aus den Betrugsfällen soll in die Türkei transferiert worden sein.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Einem 27-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, an 18 strafrechtlich relevanten Betrugsversuchen beteiligt gewesen zu sein. In 16 Fällen soll es beim Versuch geblieben seien. Er wird beschuldigt, mit drei weiteren gesondert verfolgten Personen, als Mitglied einer Bande agiert zu haben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig hervor.



Der Angeklagte muss sich nun in einem Prozess, der am 30. Juni beginnt, verantworten. Die drei mutmaßlichen Komplizen sollen als sogenannte Keiler die Geschädigten aus einem Callcenter in der Türkei angerufen haben und diese unter Nutzung einer immer wieder verwendeten Legende zur Zahlung eines bestimmten Betrages veranlasst haben. Sie behaupteten, dass bei den Geschädigten Schulden aufgrund eines vor vielen Jahren abgeschlossenen Glückspielabonnements angefallen seien und man daher aus der Rechtsabteilung der Hausbank anrufe, um über die drohende Kontosperrung zu informieren. Häufig habe danach nochmals ein zweiter "Keiler" angerufen und sich als Rechtsanwalt ausgegeben, der die Zahlungsaufforderung bekräftigt oder die Geschädigten zur Zahlung eines geringeren Geldbetrags zum Zwecke der gütlichen Einigung aufgefordert habe.

Geld wurde in die Türkei transferiert


Sofern die Geschädigten auf die Forderung eingegangen seien, habe man drei Arten genutzt, um an den geforderten Geldbetrag zu gelangen. Die Geschädigten seien entweder aufgefordert worden, Geld an eine Adresse, an welcher eine Wohnung leer gestanden habe und der Briefkasten präpariert gewesen sei oder direkt an die Adresse zu senden, bei der ein Abholer wartete und sodann in die Türkei transferiert worden sei oder die Geschädigten seien angewiesen worden, das Geld direkt auf das Konto eines Finanzagenten zu transferieren, welcher das es in die Türkei weitergeleitet habe. Der Angeklagte soll als Abholer und Empfänger von Postsendungen mit Geldern der Geschädigten und als Finanzagent agiert haben.


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