Region. E-Scooter gehören inzwischen zum Alltag und sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Doch nicht jedes Modell, das online angeboten wird, darf auch auf deutschen Straßen fahren. Welche Bedingungen E-Scooter erfüllen müssen, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
E-Scooter dürfen nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Diese erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. „Um die Allgemeine Betriebserlaubnis muss sich der Hersteller kümmern. Fehlt sie, können Verbraucherinnen und Verbraucher dies meist nicht selbst nachholen. Besonders bei günstigen Importmodellen ohne Ansprechpartner in der Europäischen Union bleibt eine Nachfrage beim Hersteller oft erfolglos“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Zwar kann in bestimmten Fällen eine Einzelgenehmigung nach technischer Prüfung in Betracht kommen. Diese ist jedoch mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.
Auch Versicherungsschutz ist notwendig
Hinzu kommt, dass die Nutzung eines Scooters auf öffentlichen Straßen nur dann erlaubt ist, wenn die Fahrzeughalterin bzw. der -halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine Versicherungsplakette, die am E-Scooter zu befestigen ist. Diese Versicherungsplakette gibt es beim Versicherungsunternehmen – aber nur, wenn eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und eine ABE vorliegen. Achtung bei günstigen Angeboten aus dem nichteuropäischen Ausland: „Sie haben meistens keinen ABE-Nachweis. Somit lassen sie sich nicht versichern und dürfen daher nicht im öffentlichen Raum gefahren werden“, fügt Bartsch hinzu.
Wann Bußgelder und Strafen drohen
„Wer einen E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Weiterfahren ist dann ebenfalls nicht mehr erlaubt“, so Bartsch. Das Fahrzeug wird zudem meist von der Polizei beschlagnahmt. Fehlt das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen, weil wegen einer fehlenden ABE keine Versicherung abgeschlossen wurde, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg. Ohne ABE und ohne Haftpflichtversicherung dürfen Scooter legal nur auf Privatgrundstücken gefahren werden – nicht auf Straßen, Radwegen oder Gehwegen.
Auf das Typenschild achten
Ob ein E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, lässt sich unter anderem am Typenschild erkennen. Es weist darauf hin, dass für das Fahrzeugmodell eine ABE vorliegt und die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt sind. „Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vom Kauf Abstand nehmen. Entscheidend sind nicht nur Preis und Reichweite des E-Scooters, sondern auch die Straßenzulassung“, rät die Expertin. Zusätzliche Orientierung bietet eine vom KBA veröffentlichte Liste der für Elektrokleinstfahrzeuge erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort prüfen, ob für ein bestimmtes Modell bereits eine ABE vorliegt.
Portal warnt vor gefährlichen Produkten
Das europäische Safety-Gate-Portal informiert über gefährliche Produkte und Rückrufe. Dort werden unter anderem E-Scooter aufgeführt, die wegen Brandgefahr durch fehlerhafte Akkus oder aufgrund von Bremsmängeln beanstandet wurden. Gerade vor dem Kauf eines unbekannten Modells kann sich eine Überprüfung lohnen.

