Höherer Anspruch auf Wohngeld bleibt oft ungenutzt


| Foto: Jan Borner



Braunschweig. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es ein höheres Wohngeld. Doch viele Haushalte in Braunschweig machten laut der Stadtverwaltung ihren Anspruch bisher nicht geltend, obwohl ihnen ein Zuschuss zu ihrer Miete oder Belastung zustehen würde.

"Beispielsweise hat sich das durchschnittliche monatliche Wohngeld eines Braunschweiger Haushaltes von 135 Euro auf 205 Euro erhöht", heißt es. Die Stadtverwaltung mache daher nochmal auf die Wohngeldreform aufmerksam. Zudem hätten Wohngeldempfänger die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder wie Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in Schulen/Kindergärten, Kosten für Klassenfahrten zu erhalten. "Viele sind berechtigt, den Braunschweig-Pass (kostengünstiges BS-Mobil-Ticket der Braunschweiger Verkehrs-GmbH und vergünstigter Eintritt Schwimmbäder) zu nutzen", so die Stadtverwaltung.

Eine Wohngeldantragstellung ist dann sinnvoll, wenn das Nettoeinkommen eines Alleinstehenden unter 955 Euro liegt. Für einen 3-Personen-Haushalt erhöht sich die Netto-Einkommensgrenze auf 1.585 Euro und für 5 Personen auf 2.365 Euro. Kindergeld wird dabei nicht als Einkommen berücksichtigt. Für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige und Alleinerziehende gibt es außerdem noch Freibeträge, so dass sich in den Fällen die Einkommensgrenze nochmal um rund 125 Euro monatlich erhöhen kann. Die Einkommensgrenzen gelten sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnraum und auch für Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen. Im Gegensatz zum Sozialhilferecht liegt die Vermögensfreigrenze im Wohngeld wesentlich höher. Bei einer Einzelperson beträgt sie 60.000 Euro.

Die Wohngeldstelle des Fachbereichs Soziales und Gesundheit, Naumburgstraße 25, berät in allen Wohngeldangelegenheiten und hält die erforderlichen Antragsunterlagen bereit (Öffnungszeiten Montag 9 bis 12.30 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Mittwoch 9 bis 12.30 Uhr, Freitag 9 bis 12.30 Uhr). Die Abteilung Bürgerangelegenheiten, Fallersleber Straße 1 (Hagenmarkt), die Bürgerberatungsstelle im Rathaus (Platz der Deutschen Einheit 1) und die Bezirksgeschäftstellen halten ebenfalls die Formulare bereit und nehmen die Anträge entgegen. Sie können auf der Internetseite der Stadt Braunschweig www.braunschweig.de/wohngeld heruntergeladen werden


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