Mehr Schutz vor Terrorismus? Rat lehnt Antrag ab

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Der Antrag der AfD, das Rathaus gegen terroristische Anschläge zu sichern, ist gescheitert. Foto: Nick Wenkel/Archiv
Der Antrag der AfD, das Rathaus gegen terroristische Anschläge zu sichern, ist gescheitert. Foto: Nick Wenkel/Archiv | Foto: Nick Wenkel/Archiv

Braunschweig. Der Antrag der AfD-Ratsfraktion, Teile der Innenstadt besser gegen terroristische Anschläge zu sichern, ist gescheitert. Die Verwaltung teilte während der Sitzung mit, dass derzeit kein Handlungsbedarf gesehen werde. Der Rat sah dies ebenso und lehnte den Antrag ab.


Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass der Eingangsbereich des Rathauses videoüberwacht wird. Zudem sollte die Pförtnerloge im Eingangsbereich mit Panzerglas ausgestattet werden.Eine entsprechend gesicherte Loge diene dem Sicherheitsinteresse der Bediensteten und der Politik insgesamt. Auch die Kontrolle an den Zugängen zu den Gebäuden sollten überprüft und gesichert werden. Hier könne man terroristischen Anschlägen durch das Aufstellen vonBarrieren und Hindernissen präventiv begegnen.Die sich häufenden Attentate seitens islamischer Terroristen in Europa und Deutschland ließen vermuten, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis öffentliche Gebäude angegriffen werden. Amtsgerichte machen es vor, erklärte die AfD. Hier seien die Sicherheitsmaßnahmen in den letzten Jahren - angesichts zunehmender Gerichtsverfahren gegen radikale und gewaltbereite Angehörige von einschlägigen Gruppen und Clans - massiv verstärkt.

Kein Handlungsbedarf


Die Verwaltung erklärte in ihrer Stellungnahme,dass die Entscheidung über die Einführung einer Videoüberwachung sowie das Errichten einer mit Panzerglas ausgestatteten Pförtnerloge dem Oberbürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit zustehe. Eine Beschlusszuständigkeit für Angelegenheiten, die die Organisationshoheit betreffen, könne der Rat auch nicht durch einen Vorbehaltsschluss an sich ziehen. Insoweit wäre der begehrte Ratsbeschluss der AfD rechtswidrig.

Unabhängig davon habe die Polizei auf Nachfrage mitgeteilt, dass zwar für das gesamte Bundesgebiet durchaus eine anhaltend hohe abstrakte Gefährdung bestehe, es jedoch keine Erkenntnisse für eine konkretes Gefährdungspotential für Braunschweig gebe. Aus diesem Grund werden auch für Dienstgebäude der Polizei keine besonderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen.

Die Sicherungsmaßnahmen im Amtsgericht seien der Tatsache geschuldet, dass es dort in der Vergangenheit in einem Gerichtsverfahren einen Familienstreit gegeben hat, der durch Schusswaffengebrauch mit einem tragischen Todesfall endete. Diese Streitigkeit stand allerdings in keinem Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen.

Eine interkommunale Umfrage bei den Städten Hannover, Wolfsburg und Salzgitter habe zudem ergeben, dass in allen drei Städten keine besondere Gefährdungslage wegen terroristischer Anschläge gesehen werde. In den letzten Jahren wurden daher keine besonderen Maßnahmen in Sachen Sicherheit in den Rathäusern vorgenommen. Videoüberwachungen im Eingangsbereich würde es bei keiner der befragten Städte.


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