Nach Bahn-Graffiti: Polizei schnappt Sprayer und findet illegale Böller

Einer aufmerksamen Zugbegleiterin waren verdächtige Farbanhaftungen bei einem 17-Jährigen aufgefallen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Magdeburg/Braunschweig. Am gestrigen Mittwochmorgen, kurz nach 6 Uhr, fiel einer Zugbegleiterin bei der Zugübernahme in Magdeburg ein frisches Graffiti (40 Quadratmeter) an der Regionalbahn auf. Kurz darauf bemerkte sie beim Halt in Magdeburg-Sudenburg eine sechsköpfige Gruppe junger Männer, die das frische Graffiti vom Bahnsteig aus fotografierten. Dies teilte die Bundespolizei mit.



Ein junger Mann (17) aus der Gruppe stieg im Anschluss in die Regionalbahn und fuhr in Richtung Braunschweig. Bei der Fahrkartenkontrolle bemerkte die aufmerksame Zugbegleiterin, dass der Jugendliche aus Braunschweig Farbanhaftungen an der Kleidung hatte, die sich farblich mit Teilen des Graffitis deckten. Sie informierte die Bundespolizei in Braunschweig und schilderte ihren Verdacht.

Verdächtiger überführt


Bei Ankunft in Braunschweig nahm eine Streife den Jugendlichen in Empfang und entdeckten in seiner Bauchtasche drei Sprühköpfe von Farbspraydosen. Der 17-Jährige wurde der Wache des Bundespolizeireviers zugeführt. Dort zeigte er den Beamten bereitwillig auf seinem Handy die gefertigten Fotos des frischen Graffitis. Da sich die Farbanhaftungen an seinen Händen, seiner Jacke und an den Sprühköpfen mit den Farben des Graffitis deckten, wurde die Staatsanwaltschaft kontaktiert. Diese ordnete eine Wohnungsdurchsuchung zum Auffinden von weiteren Beweismitteln an. Das Handy, die Sprühköpfe und die Jacke mit Farbanhaftungen wurden sichergestellt.

Illegale Sprengsätze


Bei der Durchsuchung seines Zimmers im Elternhaus stellten die Ermittlungsbeamten diverse Beweismittel sicher. Zusätzlich fanden die Beamten
bei dem Jugendlichen circa 100 Böller aus dem Ausland, darunter sogenannte Kugelböller mit einem Sprengsatzgewicht von 300 Gramm. Die Böller wurden beschlagnahmt und der Entschärferdienst der Bundespolizei alarmiert. Dieser wird die Pyrotechnik nun bewerten und die nicht zugelassene Pyrotechnik sachkundig entsorgen.

Gegen den Jugendlichen wird nun wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.


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