Braunschweig. Die Zeiten, in denen der Postbote das Paket oder Päckchen an der Haustür abgab, sind längst vorbei. Zahlreiche Paketdienste sind inzwischen permanent auf den Straßen unterwegs. Inzwischen haben sich längst auch Paketstationen etabliert, an denen Nutzer selbst versenden oder abholen können. Allein vom Anbieter DHL gibt es mehr als 60 Packstationen im Braunschweiger Stadtgebiet. Davon darf es – anbieterunabhängig – grundsätzlich gerne noch mehr geben, findet die Verwaltung. In Braunschweig sind die möglichen Standorte dabei genau festgeschrieben.
In einer Verwaltungsvorlage, die jetzt außerhalb von Sitzungen mitgeteilt wurde, heißt es aus dem städtischen Fachbereich Tiefbau und Verkehr: "Die Etablierung anbieteroffener Paketstationen stellt eine wirksame Maßnahme für eine nachhaltige Stadtlogistik dar und optimiert die Liefer- und Ladeverkehre auf der letzten Meile. Die Systeme bündeln die Zustellverkehre, reduzieren Lieferfahrten, vermeiden gefahrene Kilometer und kurzfristige Haltevorgänge, die oft zu Emissionen und Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmender führen." Gleichzeitig bieten sie Bürgern flexible, zeitunabhängige Abholmöglichkeiten, heißt es dort weiter.
Öffentlicher Raum innerhalb der Oker soll nicht dafür zur Verfügung stehen
Das klingt zunächst nach Werbung für diesen Service. Diese "Fanpost" stammt aus dem Rathaus. Dort stellt man aber genauso klar: Öffentlicher Raum steht für neue solche Terminals nicht unbegrenzt zur Verfügung. "Vorrangiges Ziel bleibt es, Paketstationen prioritär auf privaten Flächen zu realisieren", betont die Verwaltung. Sollten im Stadtgebiet außerhalb der Okerumflut nachweislich keine privaten Flächen zur Verfügung stehen, unterstütze die Verwaltung das Aufstellen solcher Terminals im öffentlichen Raum im Sinne des Mobilitätsentwicklungsplans und der Braunschweiger Logistikstudie.
Innerhalb der Okerumflut gelten derweil strengere Regeln: Dort "und insbesondere in der Fußgängerzone sind Paketstationen in ungenutzten Leerständen, Parkhäusern, auf privaten Grundstücken oder auf geeigneten Flächen des ruhenden Kfz-Verkehrs außerhalb des öffentlichen Straßenraums unterzubringen", heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Aber auch die Ausnahmefälle für neue Stationen außerhalb der Okerumflut werden von der Verwaltung geprüft. Dafür gibt es sogar einen städtischen Leitfaden „Standortkriterien für Paketstationen im öffentlichen Raum“, der Kriterien beinhaltet, die erfüllt sein müssen, damit Paketstationen im öffentlichen Raum aufgestellt werden können. Die Standortfreigabe erfolge anhand abgestimmter stadt- und verkehrsplanerischer Kriterien. Da der Leitfaden rechtlich nicht bindend ist, werden dessen wichtigste Kernpunkte direkt in die für Paketstationen im öffentlichen Raum erforderliche Sondernutzungserlaubnis übernommen und damit für die Anbieter rechtsverbindlich gemacht, erklärt die Verwaltung.

