Braunschweig. Die Stadtverwaltung hatte dem Rat der Stadt vorgeschlagen, für die Parkgebührenzone im Bereich des Wallrings zwei Langzeit-Parktickets einzuführen, mit einer Gültigkeitsdauer von sieben beziehungsweise 30 Tagen. Diese sollen ab Dezember das 24-Stunden-Ticket ergänzen. In seiner Sitzung am heutigen Dienstag hat der Rat einer entsprechenden Änderung der Gebührenordnung mehrheitlich zugestimmt.
Seit der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens in der Okerumflut sei der Parkdruck in der Parkzone "I b", insbesondere in den Wallbereichen gesunken, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt vom September. Dadurch würden den Anliegerinnen und Anliegern wie geplant mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Neben dem vergünstigten 24-Stunden-Parkschein soll nun ein weiteres Langzeitparkangebot geschaffen werden, das für Menschen, die dort arbeiten, Gewerbetreibende und Besucher gleichermaßen attraktiv ist.
30-Tage-Parkschein für 79 Euro
"Weil in den Wallbereichen keine öffentlichen Parkhäuser zur Verfügung stehen, sind Wochen- und Monatstickets eine sinnvolle Ergänzung der Parktarifstruktur", sagt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. Die Langzeitparkscheine sollen für die entsprechende Anzahl an Kalendertagen fortlaufend ab Kauf gelten, einschließlich Sonn- und Feiertage. Der 7-Tage-Parkschein soll 29 Euro kosten, der 30-Tage-Parkschein 79 Euro. Damit liegen die Kosten für den 30-Tage-Parkschein auch unter Berücksichtigung von Service-Gebühren für das Handyparken etwa auf der Höhe der Monatsmiete eines Dauerstellplatz (z. B. in Parkhäusern und Tiefgaragen) in der Innenstadt.
Die Langzeitparkscheine können per Handyparken erworben werden, da die Parkscheinautomaten auf Münzzahlung beschränkt und nicht auf hohe Beträge ausgelegt sind. Stadtweit wurden im vergangenen Jahr bereits 38 Prozent der Parkgebühren über das Handyparken eingenommen. In der Parkzone I b lag der Anteil im Mittel noch höher, nämlich bei 44 Prozent.
Je nach Anbieter kann eine Servicegebühr von bis zu 15 Prozent für die Transaktion anfallen. Dementsprechend kostet der 7-Tage-Parkschein maximal 33,35 Euro, der 30-Tage-Parkschein bis zu 90,85 Euro. Die Verwaltung hat keine Möglichkeit, diese Servicegebühren zu beeinflussen.
Die Änderung wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, AfD und FDP beschlossen. BIBS und Bündnis 90 / Die Grünen stimmten dagegen. Die Fraktion BS enthielt sich.

