Braunschweig. Autos werden immer größer, dies sorgte jüngst auch für Diskussion bezüglich der Parkgebühren. So ruft die Stadt Paris beispielsweise nun höhere Gebühren für SUVs ab. Doch große und schwere Fahrzeuge könnten auch noch andere Probleme verursachen, so befürchten die Direkten Demokraten in Braunschweig. Sind unsere Parkhäuser überhaupt für dieses hohe Gewicht ausgelegt? Die Verwaltung hat hierzu nun eine Stellungnahme abgegeben.
Heutzutage seien Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge auf der ganzen Welt ein alltäglicher Anblick, und die Gesamtgröße und das Gewicht von Autos würde zunehmen, unabhängig davon, ob sie vollelektrisch oder mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind. Dies habe so auch Auswirkungen auf die Braunschweiger Parkhäuser, befürchtet die Ratsgruppe. Sind unsere Parkhäuser womöglich einsturzgefährdet?
Die Verwaltung beruhigt: "Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Braunschweiger Parkhäuser standsicher sind. In jedem Bauwerk, so auch in den städtischen Parkhäusern, sind immer statische Lastreserven eingerechnet. Unter der Voraussetzung, dass die Bauwerke noch keine tragmindernden Schäden aufweisen verfügen sie daher über ausreichend Sicherheiten."
Doch wie sieht es mit dem Brandschutz aus?
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen sei die Brandsicherheit, denn obwohl Brände von Elektrofahrzeugen nicht häufig vorkämen, könne es schwierig sein, sie zu löschen. Eine potenziell entscheidende Rolle hätten daher die Sprinkleranlagen, insbesondere in unterirdischen Anlagen, so die Direkten Demokraten.
Doch auch hier kann die Verwaltung entwarnen: Alle städtischen Tiefgaragen seien bereits mit den erforderlichen Brandschutzeinrichtungen ausgestattet (wie beispielsweise Sprinkleranlagen). Darüber hinaus gebe es aktuell auch keine speziellen Maßnahmen im Hinblick auf brennende Elektroautos. Als Richtlinie zur Bekämpfung von entsprechenden Bränden, dienten die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes AGFB.
Es seien auch keine anderen Branschutzrichtlinien notwendig, wie die durch die Direkten Demokraten vorgeschlagene Richtlinien der Institution of Structural Engineers. Hinsichtlich der Standsicherheit sowie des Brandschutzes sei die städtischen Parkhäuser nach deutschem Baurecht errichtet worden und erfüllten somit den Stand der aktuellen Anforderungen.
Grundsätzlich wäre eine überschlägige Überprüfung der Tragfähigkeit der Parkhäuser möglich. Allerdings habe sich hierfür aktuell kein zwingender Anlass geboten, so die Verwaltung.
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