Braunschweig. Am heutigen Mittwoch begann vor dem Amtsgericht Braunschweig der Prozesse gegen einen Braunschweiger, der im Februar einen Schüler der Neuen Oberschule schwer verletzt hatte.
Bereits Anfang Februar war der Angeklagte mit Mitgliedern der Organisation die Falken aneinander geraten, nachdem er zusammen mit einem Freund Aufkleber mit rechten Parolen an die Außenwand des Büros der linksgerichteten Organisation geklebt hatte. Nachdem ein Mitglied der Falken die beiden Männer mit dem Smartphone gefilmt hatte, lief der Angeklagte auf den Mann zu und versuchte ihm das Gerät zu entwenden, um - nach eigener Aussage - das Video zu löschen. Dabei setzte der 24-Jährige Schläge und Tritte ein, so dass das Opfer unter anderem eine Schädel-, Nacken- und Thoraxprellung erlitt. Da es zu dem Vorfall ein Video einer Überwachungskamera gibt, gab es am Tathergang nicht viel zu spekulieren.
Schwere Verletzungen
Anders sieht es bei dem Vorfall an den Neuen Oberschule Ende Februar aus. Der Angeklagte räumte zwar ein, die schweren Verletzungen zum Nachteil eines 20-jährigen Schülers verursacht zu haben, behauptet aber, zuvor beleidigt und bespuckt worden zu sein. Die Zeugen aus Reihen der Schüler konnten den Vorgang des Spuckens aber nicht bestätigen. Der Bodybuilder und Kampfsportler versetzte dem Schüler einen harten Schlag und einen gezielten Tritt gegen den Kopf. Ein doppelter Kieferbruch, an denen das Opfer heute noch leidet, war die Folge. Auch ein anderer Schüler, der die Auseinandersetzung beenden wollte, erlitt einen Schlag gegen den Kopf, der eine Gehirnerschütterung zur Folge hatte.
Opfer bleiben skeptisch
Weiterhin wird dem 24-Jährigen zur Last gelegt, Mitte Juni nach einer Ingewahrsamnahme – die wie die Richterin einräumte möglicherweise unbegründet war – im Streifenwagen die Beamten beleidigt und zu verletzen versucht zu haben. Einen weiteren Vorfall gab es dann am 7. Juli im Rahmen des Public Viewings des EM-Finales. Hier kam es nach dem Spiel zu Auseinandersetzungen mit anderen Besuchern, die erneut zu einer Gewalttat des 24-Jährigen führten. Er trat einen Mann in den Bauch und versetzte ihm, nachdem dieser zu Boden gegangen war, weitere Tritte. Gegenüber der verständigten Polizei soll der Angeklagte beleidigend geworden sein und den Hitlergruß gezeigt haben. Der Versuch eines Anwalts der Nebenklage, die politische Motivation des Täters näher zu beleuchten, wurde durch die Richterin abgeblockt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Verhandlung wird am 21. Dezember fortgesetzt. Dann wird auch das Urteil erwartet. Der Angeklagte räumte nicht nur ein, die Taten begangen zu haben, er entschuldigte sich auch bei den Opfern. Er gab allerdings an, sich aufgrund eines erhöhten Alkoholkonsums nicht an alle Details erinnern zu können. Die Opfer zeigten sich skeptisch, ob sich der 24-Jährige wirklich von den politischen Hintergründen distanziert und weitere solcher Vorfälle wirklich ausgeschlossen sind.
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