Braunschweig. Es war ein spektakulärer Schlag gegen die Salafisten-Szene in Deutschland. Im Juni 2024 hatte das Niedersächsische Innenministerium den Braunschweiger Verein „Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e.V.“ (DMG) verboten und aufgelöst. Damit ist die Sache aber nicht erledigt. Der Verein klagte gegen das Verbot. Auf höchster Instanz – dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – steht am morgigen Mittwoch ein Verhandlungstermin dazu an. Zuvor hatte der Verein vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklagt.
Das Innenministerium hatte vor mehr als zwei Jahren den Verein verboten. Zeitgleich fanden Razzien in Braunschweig und Gifhorn statt. Mit dem Verbot wurde das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen, die Bildung von Ersatzorganisationen wurde untersagt. Besonders wichtig zudem: Alle Internetseiten und Konten in den sozialen Medien des Vereins, der darüber vor allem junge Menschen im großen Stil erreicht hatte, wurden ebenfalls verboten.
Verein aus Braunschweig wollte junge Menschen radikalisieren
Die DMG habe seit Jahren einen Schwerpunkt salafistischer und damit extremistischer Aktivitäten in Niedersachsen dargestellt und schon früh zu den salafistischen Zentren in Deutschland gehört, erklärte das Innenministerium damals. Zum Beispiel gehörte Pierre Vogel, einer der bekanntesten Salafisten Deutschlands, zu den Gästen des Moschee-Vereins an der Hamburger Straße.
Das Ministerium erklärte damals weiter zu den Verbotsgründen: "Mit ihrer so verbreiteten Ideologie fördert die DMG in aggressiv kämpferischer Weise die Bildung von Parallelgesellschaften, die Ungleichbehandlung von Frauen, den Gedanken der Höherwertigkeit der Scharia und der Überlegenheit von Muslimen, die Intoleranz gegenüber anderen Religionen sowie Antisemitismus und Israelfeindlichkeit." Die missionarische Ausrichtung des Vereins sei lediglich ein Deckmantel. Hauptziel des Vereins sei es, Muslime zu radikalisieren und junge Menschen zum Salafismus als einer extremistischen Auslegung des Islam zu konvertieren. Kurzum: Die Tätigkeiten des Vereins standen in mehreren Punkten im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung, der Verfassung und den Menschenrechten.
Insolvenzverfahren stoppt Verfahren am Oberverwaltungsgericht
Das Innenministerium setzte 2024 die Polizeidirektion Braunschweig als Verwalterin ein. Diese beantragte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des verbotenen Vereins. Aufgrund des vom Amtsgericht daraufhin eröffneten Insolvenzverfahrens stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, die höchste Instanz auf Landesebene, mit einem Zwischenurteil fest, dass es deswegen vorerst nicht über die Rechtmäßigkeit des Vereins entscheiden könne. Der hatte ja eben gegen dieses Verbot geklagt. Das Klageverfahren gegen das Verbot sei unterbrochen, hieß es aber aus Lüneburg. Das Gesetz sieht es so vor: Bei Insolvenzverfahren dieser Art muss ein zuvor begonnenes verwaltungsrechtliches Verfahren unterbrochen werden.
Der Verein drängte aber auf eine Entscheidung in der Sache und legte Revision ein – auch weil eine Unterbrechung die Rechtsschutzmöglichkeiten des Vereins unverhältnismäßig verkürze. Die Revision wurde jetzt zugelassen – nun geht es daher in Leipzig auf höchster Bundesebene weiter. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet damit wohl über das Vereinsverbot und seine Rechtmäßigkeit. Ob bereits morgen ein Urteil zu erwarten ist, ist derweil fraglich.

