Berlin/Braunschweig. Anlässlich des in der heutigen Kabinettssitzung beschlossenen Referentenentwurfs für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) erklärt die Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Carola Reimann: „Ich freue mich, dass nach der intensiven Bürgerbeteiligung die für unsere Region wichtigen Projekte weiterhin im vordringlichen Bedarf sind."
Neben dem Ausbau der A39 und dem Neubau der Schleuse Scharnebeck werden auch die Projekte B4 Gifhorn und Rötgesbüttel, B65 Ortsumgehung Dungelbeck, B214 Ortsumgehung BS-Watenbüttel, B248 Ortsumgehung Brome und B248 Ortsumgehung Beinum prioritär behandelt. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Region.“
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden rund 20.000 Eingaben online und per Post gemacht. Das Ergebnis zeigt eine Stärkung der Schienenprojekte im Vergleich zum ersten Arbeitsentwurf des BVWP. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2030 knapp 270 Milliarden Euro in rund 1.000 Einzelprojekte fließen. Die Relevanz liegt dabei auf Erhalt vor Aus-und Neubau und einer realistischen Finanzierungsperspektive. Bei normaler wirtschaftlicher Entwicklung wird davon ausgegangen, alle Projekte im vordringlichen Bedarf auch umzusetzen.
Hintergrund: Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Erstmalig unterliegt der BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Ebenfalls neu ist die sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung, in deren Anschluss das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf erarbeitet hatte, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnt dann das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt. Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen- Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
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