Schuleingangsuntersuchungen werden im Mai fortgesetzt

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die noch ausstehenden zirka 1.800 ausstehenden Schuleingangsuntersuchungen ab Januar ausgesetzt werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Bis Dezember 2020 wurden in der Stadt Braunschweig von den zirka 2.300 für das Schuljahr 2021/2022 geplanten Schuleingangsuntersuchungen rund 500 vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die noch ausstehenden zirka 1.800 ausstehenden Schuleingangsuntersuchungen ab Januar ausgesetzt werden. Da der Kinder- und Jugendärztliche Dienst zunächst mit anderen Aufgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung betraut wurde, war dieser Schritt notwendig. Ab dem 10. Mai können wieder Schuleingangsuntersuchungen angeboten werden. Da jedoch vier Monate Untersuchungszeit fehlen, ist es aufgrund der zeitlich und personell begrenzten Ressourcen nicht mehr möglich, alle Braunschweiger Kinder vor ihrer Einschulung im September zu untersuchen. Ziel ist es, die Hälfte der Kinder zu untersuchen. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.


Die Schuleingangsuntersuchung diene insbesondere der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungssauffälligkeiten und Einleitung entsprechender Förder- und Hilfsmaßnahmen. Es würden daher vorrangig schulpflichtige Kinder einen Untersuchungstermin erhalten, bei denen es Fragen oder Unklarheiten über die Schulreife, einen besonderen Förderbedarf oder die flexible Einschulung gebe. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst werde dazu in den nächsten Tagen mit den Braunschweiger Grundschulen Kontakt aufnehmen und konkrete Untersuchungstermine bis zum Beginn der Sommerferien abstimmen. Im Anschluss daran würden die Kinder entweder über die Grundschule oder den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst eine Einladung für eine Schuleingangsuntersuchung vor Ort in der Schule, im Gesundheitsamt oder gegebenenfalls in anderen Räumlichkeiten bekommen.

Des Weiteren könnten Eltern ihr Kind, wenn es zunächst keinen Untersuchungstermin erhalten könne, per E-Mail an kindergesundheit@braunschweig.de auf eine Warteliste setzen lassen. Hierzu würden Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes, der Name der angemeldeten Schule, eine kurze Angabe zur Dringlichkeit der Untersuchung sowie eine Telefonnummer zur kurzfristigen Erreichbarkeit benötigt. Es sei geplant, entstehende Terminlücken eventuell auch kurzfristig von dieser Warteliste zu füllen.

Sollte bis zur Einschulung keine Schuleingangsuntersuchung angeboten werden können, sei die Einschulung gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums über die Schulaufnahme und Sprachstandsfeststellung für das Schuljahr 2021/2022 vom 11. Dezember 2020 dennoch möglich, da die Entscheidung über die Schulfähigkeit der Schulleitung obliege. Zur Beurteilung der Schulfähigkeit könne die Schulleitung auch Ergebnisse von Früherkennungsuntersuchungen (U 9) einbeziehen oder mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Auskünfte von besuchten vorschulischen Einrichtungen heranziehen.


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