Mit dem E-Scooter durch die Fußgängerzone: Kann das erlaubt sein?

Der Rat der Stadt entscheidet über Verbotsschilder, mehr Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen mit dem Elektro-Tretroller.

von


E-Scooter haben die Stadt erobert: Das Verhalten einiger ihrer Fahrer kommt aber nicht überall gut an.
E-Scooter haben die Stadt erobert: Das Verhalten einiger ihrer Fahrer kommt aber nicht überall gut an. | Foto: Matthias Kettling

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Braunschweig. Tretroller mit E-Antrieb – die sogenannten E‑Scooter – gehören noch immer zu den eher neueren Fortbewegungsmitteln im städtischen Raum. Doch auch für diese Fahrzeuge gibt es klar festgelegte Verkehrsregeln, selbst wenn hier und da der Eindruck entsteht, die Fahrer kennen sie nicht oder Verstöße würden nicht durchgesetzt. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig fordert jetzt, E-Scooter im öffentlichen Raum mit Fahrrädern gleichzustellen und Verstöße konsequent zu ahnden.



In der nächsten Ratssitzung am kommenden Dienstag steht der FDP-Antrag auf der Agenda. "Fahrradfahren ist aus guten Gründen in Fußgängerzonen tagsüber nicht gestattet, auch im übrigen öffentlichen Raum sind die Regeln für Radfahrer klar. E-Scooter hingegen sind oft mit hoher Geschwindigkeit in Fußgängerzonen und auf Gehwegen oder in umgekehrter Fahrtrichtung auf Radwegen unterwegs und gefährden damit vor allem langsamere und schwächere Verkehrsteilnehmer, aber auch sich selbst", heißt es zur Erklärung im Antrag der Liberalen.

E-Scooter fahren in der Fußgängerzone ist verboten


Die Fraktion fordert, eine "klare Botschaft" in Sachen Fußgängerzone: "Schnelle Fahrzeuge haben dort nichts zu suchen." Entsprechende Schilder sollen das Verbot verdeutlichen. Die Rechtslage ist eigentlich auch klar. Wo und wie E-Scooter-Fahrer fahren dürfen, regelt die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Der ADAC erklärt zum Beispiel dazu auf seiner Homepage: "E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten."


Die Braunschweiger Stadtverwaltung erklärt zudem in einer Stellungnahme zum FDP-Antrag: "Die unterschiedliche Behandlung von E-Scootern und Fahrrädern ist gesetzlich geregelt. Radfahrerinnen und Radfahrer sind in wesentlichen Teilen der Fußgängerzone bessergestellt, da sie diese auf Grundlage einer entsprechenden Beschilderung befahren dürfen. Dies ist für E-Scooter derzeit nicht erlaubt." E-Scooter dürfen also nicht in die Fußgängerzonen einfahren, stellt die Verwaltung klar. Daher komme eine zusätzliche Verbotsbeschilderung nicht in Betracht und sei nicht notwendig, heißt es in der Stellungnahme.

Erst eine gesetzliche Anpassung, die bundesweit ab März 2027 gelten könnte, sieht vor Fahrräder und E-Scooter noch weiter anzugleichen. Erst ab dann könnte es sein, dass E-Scooter-Fahrer ebenfalls zu bestimmten Zeiten durch die Fußgängerzone flitzen könnten. Dann könnte über ein Verbot und eine entsprechende Beschilderung in Braunschweig gesprochen werden.

Ordnungsdienst und Polizei kontrollieren in der Fußgängerzone


Ein weiterer Punkt im FDP-Antrag sah verstärkte Kontrollen durch den Ordnungsdienst oder die Polizei vor. "Nur durch konsequente Ahndung von Verstößen kann eine echte Verbesserung der Situation erreicht werden", erklärt die Stadtratsfraktion der Liberalen.

Die Verwaltung stellt dazu klar: "Für Kontrollen des fließenden Verkehrs ist ausschließlich die Polizei zuständig, nur diese hat die erforderliche Anhaltebefugnis." Einzige Ausnahme sei die Fußgängerzone. Dort sei eine unmittelbare Ahndung auch durch die Stadt möglich. Bei Innenstadtstreifen würden Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes derartige Verstöße bereits berücksichtigen. Außerdem gebe es gemeinsame Schwerpunktkontrollen des Fahrrad- und E-Scooterverkehrs mit der Polizei.

Themen zu diesem Artikel


Polizei FDP E-Scooter