Staatstrojaner nicht verhältnismäßig: JuLis schreiben Brief an den Bundespräsidenten

Eine Bürger-Überwachung dieser art dürfe es in einem liberalen Rechtsstaat nicht geben, sagen die JuLis Braunschweig.

Lukas Kamm hat den Brief an den Brief an den Bundespräsidenten verfasst.
Lukas Kamm hat den Brief an den Brief an den Bundespräsidenten verfasst. | Foto: Junge Liberale Braunschweig

Braunschweig. Die Jungen Liberalen Braunschweig fordern den Bundespräsidenten in einem Brief dazu auf, dem letzten Donnerstag beschlossenen Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutz- rechts („Staatstrojaner“) die Ausfertigung zu verweigern. Dies berichten die Jungen Liberalen in einer Presseerklärung am Montag.


Darin heißt es weiter, dass der Bundestag am 10. Juni auf Initiative der Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet hat, das Verfassungsschutz und Bundespolizei neue Kompetenzen bei der Überwachung digitaler Kommunikation gibt. Sogenannte „Staatstrojaner“ können zukünftig leichter eingesetzt werden. Dabei dürften zukünftig Bürger auch ohne konkreten Verdachtsmoment digital überwacht werden.

Lukas Kamm, Kreisvorsitzender der Jungen Liberalen Braunschweig, sagt hierzu: „Staatstrojaner sind nicht verhältnismäßig. Diese Art der Überwachung darf es in einem liberalen Rechtsstaat nicht geben.“ Um ihre Ablehnung zu zeigen, haben die JuLis Braunschweig sich dazu entschieden, Bundespräsident Steinmeier einen Brief zu schreiben. „Der Bundespräsident ist nicht verpflichtet, dieses Gesetz auszufertigen“, so Kamm. Enttäuscht zeigt sich der Schüler auch von der SPD-Vorsitzenden: „Saskia Esken hat zunächst Staatstrojaner kritisiert und ist anschließend nicht zur Abstimmung entschieden.“ Lediglich fünf Mitglieder der SPD-Fraktion stimmten gegen das Gesetz.
Die Jungen Liberalen rufen in den sozialen Medien und auf ihrer Website jeden dazu auf, sich ebenfalls an den Bundespräsidenten zu wenden und ihre Ablehnung gegenüber dem Gesetz zum Ausdruck zu bringen. Ein Muster für einen möglichen Brief stellen die JuLis auf ihrer Homepage zur Verfügung.


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