Stadt will Parkgebühren in der City nach oben angleichen


Die Parkgebühren in Braunschweigs Innenstadt sollen angeglichen werden. Symbolfoto: Frederick Becker
Die Parkgebühren in Braunschweigs Innenstadt sollen angeglichen werden. Symbolfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Braunschweig. Momentan gibt es in der Braunschweiger Innenstadt zwei verschiedene Parkzonen. Im äußeren Bereich kostet die Stunde 1,20 Euro, im inneren 1,80 Euro. Geht es nach der Verwaltung, gilt ab 2018 überall der teurere Tarif. Es wird mit jährlich 400.000 Euro Mehreinnahmen gerechnet.


Die Verwaltung schlägt vor, die innerhalb der Okerumflut bestehenden Parkgebührenzonen I und II zu einer einzigen Zone zusammenzufassen. Künftig soll innerhalb der Okerumflut einheitlich die Parkgebührenzone I gelten, deren Tarif also auf bisherige Zone II ausgeweitet würden. Mit dem Vorschlag, der eine Neufassung der Gebührenordnung erforderlich macht, befasst sich als erstes Gremium der Stadtbezirksrat Innenstadt am 24. Oktober. Die Entscheidung trifft der Rat am 19. Dezember.

Parksuchverkehr vermeiden


<a href= Die derzeitige Aufteilung der Parkzonen. Ab 2018 soll überall der teurere Tarif gelten. Grafik: Stadt Braunschweig">
Die derzeitige Aufteilung der Parkzonen. Ab 2018 soll überall der teurere Tarif gelten. Grafik: Stadt Braunschweig Foto:



„Die Festlegung der Parkzonen erfolgte Anfang der 1990er Jahre“, erläutert Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. „Zu dieser Zeit war das Geschäftszentrum der Innenstadt innerhalb des Cityrings. Mit dem Bau der Schlossarkaden ist eine deutliche Erweiterung des Einzelhandels in Zone II erfolgt. Eine Zusammenfassung der beiden Parkzonen ist verkehrsfachlich sinnvoll. Die Gebühren der Parkzone II sind um ein Drittel günstiger als in der Parkzone I und führen somit zu einem Parksuchverkehr insbesondere in der östlichen Innenstadt. Mit einer Zusammenfassung der beiden bisherigen Parkzonen I und II zu einer neuen Parkzone I wird ein übersichtliches System geschaffen.“

Mehreinnahmen von 400.000Europro Jahr


Die Gebühren der Parkzone I sollen beibehalten werden. Erstmalig werden dann um die Schlossarkaden herum identische Gebühren erhoben, wie innerhalb des Cityrings. Die Zusammenfassung der Zonen soll zum 1. Januar 2018 erfolgen, die Parkscheinautomaten entsprechend in den ersten Wochen des neuen Jahres umgestellt werden. Die Zusammenfassung der vorhandenen Bewirtschaftungsgebiete wird nach erster Schätzung dauerhaft Mehreinnahmen von 400.000Euro pro Jahr bringen.

Diese Mehreinnahmen werden für Investitionen in Mobilität verwendet. Stadtbaurat Leuer: „Die Stadt Braunschweig investiert mit hohem Mitteleinsatz in die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger. Straßen, Fahrrad- und Fußwege werden neu gebaut, laufend unterhalten und saniert, Ampelanlagen modernisiert, Gleisanlagen und Haltestellen für Stadtbahnen und Busse saniert und der Fahrplan ausgeweitet sowie Forschungsprojekte zur Zukunft der Mobilität begleitet. Diesen Investitionen in die Mobilität vor Ort stehen im Rahmen der Gesamtdeckung insbesondere Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung sowie der Fahrgeldeinnahmen des ÖPNV ergänzend zu den Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen der Stadt Braunschweig gegenüber. Für die anteilige Mitfinanzierung dieser Investitionen und aus verkehrlichen Überlegungen ist die Anpassung der Parkregelungen vorgesehen.“

Zum Vergleich: Die Fahrpreise im ÖPNV, festgelegt in der Verkehrsverbundtarifgesellschaft Region Braunschweig, wurden zwischen 2007 und 2017 um rund 42 Prozent erhöht. Die nächste Anhebung erfolgt zum 1. Januar 2018 um rund 1,86 Prozent. Die Parkgebühren wurden zum 1. Juli 2016 erstmalig nach 19 Jahren um rund 20 Prozent erhöht Die Bewirtschaftung erfolgt montags bis samstags von 9 Uhr bis 20 Uhr.

Parkgebührensollen an Verbraucherpreisindex angepasst werden


Es ist vorgesehen, die Höhe der Parkgebühren künftig an die jeweilige Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland anzupassen. Dabei soll die Entwicklung dieses Index jeweils jährlich ermittelt werden; soweit sich daraus eine Steigerung ergibt, die eine Parkgebührenerhöhung von mindestens zehn Cent für 30 Minuten Parkdauer zulässt, wird die Verwaltung eine entsprechende Anhebung vorschlagen. Durch diese Vorgehensweise soll einerseits sichergestellt werden, dass künftige Parkgebührenerhöhungen nicht sprunghaft, sondern moderat ausfallen, darüber hinaus stellt dies ein für den Kunden einfach verständliches System dar.

Zur Förderung der Elektromobilität soll die bestehende Regelung zum kostenlosen Parken für Elektrofahrzeuge auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.


mehr News aus Braunschweig