Versicherungs-Einigung: Mehr als zwei Jahre nach Magni-Brand


Schwarzer Qualm steigt aus der Magni-Tiefgarage. Foto: Archiv/Christina Balder
Schwarzer Qualm steigt aus der Magni-Tiefgarage. Foto: Archiv/Christina Balder | Foto: Christina Balder

Braunschweig. Das Verfahren zur Regulierung des beim Brand in der Magni-Tiefgarage entstandenen Schadens an dort geparkten Kraftfahrzeugen ist unter Dach und Fach. Mehr als zwei Jahre hatte die Einigung zwischen den einzelnen Parteien in Anspruch genommen.


Die Stadt Braunschweig als Eigentümerin der Tiefgarage, die Park & Tank Betriebsgesellschaft als Tiefgaragenbetreiberin sowie die Versicherungen Allianz und Debeka haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Ziel der Stadt Braunschweig war es, eine für die geschädigten Autofahrer möglichst vorteilhafte Regelung zu finden. Dies ist gelungen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Debeka die Ansprüche der geschädigten Fahrzeugbesitzer bis zur gesetzlichen Haftungssumme von einer Million vorrangig erfüllt, unabhängig von Ansprüchen der Stadt und der Park & Tank. Bei der Debeka war das Fahrzeug, das den Brand verursachte, versichert. Die geschädigten Fahrzeugbesitzer können ihre nachgewiesenen Schäden also allein mit der Debeka regulieren. Sie müssen dazu nicht auch die Stadt und/oder Park & Tank in Anspruch nehmen.

Die Verhandlungen über die Regulierung konnten erst beginnen, nachdem die für die Sanierung der Tiefgarage entstandenen Kosten zu beziffern waren. Der Verwaltungsausschuss der Stadt hatte bereits am 23. August 2016 dem Abschluss der zwischen den Parteien ausgehandelten Regulierungsvereinbarung zugestimmt.

Der durch den Brand im Juli 2014 verursachte Gesamtschaden der Stadt beträgt einschließlich entgangener Parkeinnahmen rund 1,75 Millionen Euro. Zur Regulierung dieses Schadens finden nun weitere Verhandlungen zwischen den Rechtsanwälten der Stadt und der Park & Tank beziehungsweise der Allianz als deren Versicherung statt. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Die Debeka-Versicherungsgruppe teilt mit, dass mit allen Beteiligten zugunsten der geschädigten Autobesitzer eine abschließende Vereinbarung getroffen werden konnte. Diese führt dazu, dass ab Mitte Januar sämtliche berechtigten Ansprüche abgerechnet werden können. Alle Betroffenen werden in Kürze über die Höhe des Schadenersatzes informiert.



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