Wegen sexueller Nötigung vor Gericht: Er wollte ein Kind mit ihr

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Vor dem Amtsgericht findet am Mittwoch ein Prozess wegen sexueller Nötigung statt. Foto: Anke Donner
Vor dem Amtsgericht findet am Mittwoch ein Prozess wegen sexueller Nötigung statt. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am morgigen Mittwoch findet vor dem Amtsgericht Braunschweig der Prozess gegen einen Mann wegen sexueller Nötigung statt. Ihm wird vorgeworfen, in der LAB eine junge Frau sexuell bedrängt zu haben.


Wie das Amtsgericht mitteilte, hat sich der Vorfall Ende April 2018 in der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig ereignet. Der Angeklagte soll sich als Bewohner in der Landesaufnahmebehörde zu den Räumlichkeiten einer anderen Asylbewerberin begeben haben. Diese soll die Zimmertür auf das Klopfen des Angeklagten geöffnet haben. Der Angeklagte soll dann den Moment genutzt haben, in dem sich die Zeugin eine Jacke übergezogen hatte, um unaufgefordert in das Zimmer zu treten. Der Angeklagte soll weiter geäußert haben, dass die Geschädigte sehr hübsch sei, sich alle Männer nach ihr umdrehen würden und er, der Angeklagte, mit ihr schlafen wolle.

Ihr 'Nein' half nicht weiter


Die Geschädigte soll daraufhin dem Angeklagten unmissverständlich erklärt haben, dass sie sein sexuelles Anliegen ablehne. Der Angeklagte habe in Kenntnis dieser Ablehnung sich der Geschädigten genähert, um sexuelle Handlungen und den Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten gewaltsam durchsetzen zu wollen. Er soll dann mit der flachen Hand im Rückenbereich der Geschädigten unter das Top gegriffen haben und dieses ein Stück hochgezogen haben. Die Geschädigte soll daraufhin auf das zweite Bett in dem Raum ausgewichen und dort in die hintere Ecke des Zimmers geflüchtet sein. Der Angeklagte soll dann auf dem Bett hinter ihr hergekommen und sich über die auf dem Rücken liegende Geschädigte gelegt haben.

Gegenwehr verhinderte Vergewaltigung


Weiterhin soll er mit einer Hand gewaltsam das Kinn der Geschädigten ergriffen haben und zugedrückt haben. Er soll sie dann weiter gegen ihren Willen geküsst haben. Dann sei es ihm gelungen, ein Bein zwischen die Beine der Geschädigten zu drücken, um dadurch die Beine der Geschädigten zu spreizen und den Geschlechtsverkehr mit ihr durchführen zu können. Dies soll ihm aufgrund der Gegenwehr der Geschädigten jedoch nicht gelungen sein. Sie soll mehrfach geäußert haben, dass der Angeklagte nicht ihr Freund sei und dass sie keine Annäherung des Angeklagten wolle.

Nach lauten Hilferufen abgelassen


Der Angeklagte soll dann auf Englisch geäußert haben, dass er nur einmal mit ihr schlafen wolle, um ein Baby mit ihr zu haben. Erst als die Geschädigte angefangen habe, laut um Hilfe zu rufen, habe der Angeklagte aus Angst vor Entdeckung von der Geschädigten abgelassen. Die Geschädigte soll in diesem Moment gesehen haben, dass der Angeklagte bereits seine Hose bis zur Mitte seiner Oberschenkel heruntergezogen haben soll, so dass seine blaue Unterhose sichtbar gewesen sei.


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