Wird der Neubau des B58 um fünf Jahre verschoben?

Der BIBS-Fraktion ist da etwas im Haushaltsentwurf aufgefallen und bittet um Aufklärung.

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Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die BIBS-Fraktion hat festgestellt, dass für den beschlossenen Neubau des Kinder- und Jugendzentrums B58 überraschenderweise keine finanziellen Mittel im geplanten Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt sind und teilt dies in einer Pressemitteilung mit. Erst für das Jahr 2028 habe die Verwaltung in ihrem vor zwei Wochen vorgestellten Haushaltsplanentwurf die für den Neubau zur Verfügung stehenden knapp 10 Millionen Euro eingeplant. Die BIBS-Fraktion habe dazu die Verwaltung in einer Anfrage außerhalb von Sitzungen um Aufklärung gebeten.



„Der dringend benötigte Neubau des B58 sollte im nächsten Jahr beginnen! Eine Verschiebung des Baubeginns um weitere fünf Jahre wäre eine Herabwürdigung des Engagements vieler Jugendlicher, die ihr B58 regelmäßig begeistert besuchen. Durch Beteiligungs-Workshops gab man ihnen die Aussicht, sie könnten ihre Zukunft mitgestalten“, erklärt Bianca Braunschweig, jugend- und finanzpolitische Sprecherin der BIBS-Fraktion.

Über sechs Jahre zieht es sich


Über sechs Jahre ziehe sich nun bereits die unbefriedigende Situation um das B58 hin. Die Stadt hatte schon 2016 aufgrund von brandschutztechnischen und energetischen Mängeln eine Sanierung des gesamten Gebäudes am Bültenweg für erforderlich gehalten. Daraufhin wurde im Herbst 2019 eine Machbarkeitsstudie für die drei Optionen Sanierung und Umbau des B58 am jetzigen Standort, Ersatzneubau auf dem Bestandsgrundstück sowie Ersatzneubau auf einem neuen Grundstück erstellt. Im Sommer und Herbst 2020 hätten dann die jugendlichen Nutzer des B58 in zwei Workshops ihre Wünsche und Vorstellungen für ihr neues Jugendzentrum gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung diskutiert. Hier habe sich schnell eine überwältigende Mehrheit für einen Verbleib des Jugendkulturzentrums am bestehenden Standort herauskristallisiert.

Die Entscheidung zum Ersatzneubau auf dem Bestandsgrundstück fiel im September 2021. In der einstimmig angenommenen Verwaltungsvorlage heißt es zu Kosten und Zeitpunkt des Neubaus: „Für das Bauvorhaben liegt noch keine Planung mit Kostenermittlung vor. Für das Jahr 2022 sind Planungsmittel in der Haushaltsplanung vorgesehen. Auf Basis der geplanten Sanierung stehen ab 2023 im Haushalt 9.970.000 Euro zur Verfügung. Eine Anpassung des Investitionsbedarfs erfolgt bei Bedarf.“ Trotz ihrer klaren Aussage von vor einem Jahr will die Verwaltung nun offenbar den Beginn des B58-Neubaus um weitere fünf Jahre nach hinten schieben, kritisiert die BIBS.

Expandierende Nordstadt


Eine Verschiebung des Neubaus wäre umso unverständlicher, weil derzeit mit der Neuen Nordstadt ein riesiges Baugebiet mit insgesamt 1.300 Wohneinheiten, darunter überwiegend Mehrfamilienhäuser, in unmittelbarer Nähe zum geplanten neuen B58 entsteht. „Daraus ergeben sich sogar zusätzliche Bedarfe für ein Jugendzentrum“, führt die BIBS-Ratsfrau weiter aus.

Die für den Neubau fehlenden finanziellen Mittel in den nächsten fünf Jahren erstaunten besonders vor dem Hintergrund der Haushalts-Vorstellungsrede des Oberbürgermeisters vom 16. September, in der dieser unter anderem einen klaren Schwerpunkt auf die Zukunftsinvestitionen, im Bereich Kinder und Jugend sowie Bildung und bauliche Infrastruktur als Investitionsschwerpunkte ankündigte. „Wie ließe sich eine erneute Verschiebung dieses wichtigen Projektes der Braunschweiger Jugendkultur in Einklang bringen mit den kürzlich getätigten Aussagen des Oberbürgermeisters?“, fragt sich Bianca Braunschweig.


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