Braunschweig. Der sogenannte Bau-Turbo soll dafür sorgen, dass möglichst unkompliziert und mit wenig Bürokratie neue Wohnungen entstehen können. Stadtverwaltungen können damit relativ eigenmächtig Baugenehmigungen erteilen. Nun kritisiert ein Architekt, dass ihm bei seinem Projekt in Rautheim ein solcher Turbo nicht widerfahren ist. Vielmehr sei ein Teil seines Vorhabens von der Stadt ausgebremst worden. Warum die Verwaltung einem Teil des Wohnbau-Projektes zustimmte, erklärt sie auf Anfrage von regionalHeute.de.
Worum geht es also genau? Der Hannoveraner Architekt Robert Witt baut in Rautheim derzeit Wohnungen in Reihenhäusern. Im zweiten Bauabschnitt sollten 13 Fünf-Zimmer-Wohnungen entstehen, die sich auf zwei Gebäude verteilen. Die Stadtverwaltung habe sein geplantes Gebäude D (mit sechs Wohneinheiten) "als sachgerechte Abrundung akzeptiert", erklärt Witt in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig "lehnt die Bauordnung das unmittelbar anschließende Gebäude E (7 Wohneinheiten) als Quartiersabschluss strikt ab", so Witt weiter. Er moniert, dass "das Planungsrecht im restriktiven Geist alter, starrer Regeln ausgelegt wird."
Grünes Licht dank Bauturbo?
In diesem Fall hätte seiner Meinung nach die Verwaltung im Sinne des Bauturbos grünes Licht für sein Gesamtprojekt geben sollen. Zumal die Häuser nach KfW-Standard 40 eine 100 Prozent fossilfreie Energieversorgung über PV-Anlagen und Wärmepumpen vorweisen können. Die Miete soll bei 15 Euro pro Quadratmeter liegen – "ein Segment, das für junge Familien in Braunschweig kaum noch bedient wird", findet Witt.
Der Architekt kritisiert die Vorgehensweise der Verwaltung, die sein Gebäude E unter anderem ablehnt, weil sie eine Vorbildwirkung für spätere Anträge befürchte – und das obwohl sein Projekt weniger als 24 Wohnungen umfasse – ein Kriterium aus dem Kriterienkatalog der Stadt zum Wohnungsbauturbo.
Das ist der Bauturbo
Grundsätzlich heißt es im bundesweiten Bauturbo-Gesetz, dass bei Bauprojekten, deren städtebauliche Auswirkungen gering sind, nicht der Rat der Stadt zustimmen muss, sondern die Verwaltung eine Genehmigung im Rahmen der laufenden Geschäfte anhand des vom Rat abgesegneten Kriterienkatalogs ausstellen kann. Das Bundesgesetz wurde im Mai vom Rat der Stadt Braunschweig konkretisiert – unter anderem anhand des nun geltenden Kriterienkatalogs.
So äußert sich die Stadtverwaltung
Zunächst einmal sind Vorhaben mit weniger als 24 Wohneinheiten aber nicht automatisch genehmigungsfähig, erklärt ein Sprecher der Stadt auf Anfrage von regionalHeute.de. Diese Zahl sei an Anforderungen zu sozialem Wohnungsbau geknüpft. Witts Projekt in Rautheim habe damit nichts zu tun.
Der Pressesprecher der Stadt führt aus, dass der Antrag des Bauträgers Witt "auch unter Berücksichtigung des Wohnungsbauturbos geprüft worden" sei. Diese Prüfung habe zur Zulassung des Gebäudeteils D geführt, nachdem die Teile A, B und C schon 2024 nach "altem" Recht genehmigt worden waren, " da sie sich in den umgebenden Bestand einfügen".
Die Reihenhausanlage D entspreche noch einer "sachgerechten Arrondierung in Bezug auf den Siedlungsbestand". Auch dieser Aspekt stammt aus dem Kriterienkatalog. Diese Argumentation beziehe die zuvor genehmigten Reihenhausanlagen A, B und C mit ein, "obwohl auch sie großenteils bereits in den Außenbereich hineinragt. Die Verwaltung hält dies in der Abwägung jedoch noch für vertretbar", erklärt der Pressesprecher.
Das gesamte, somit genehmigte Bauvorhaben mit den Gebäuden A bis D hatte also wohl schon ein gewisses Zähneknirschen mit sich gebracht. Das Gebäude E wäre dann offenbar aber einen Schritt zu weit gegangen. So hat es die Verwaltung jedenfalls beurteilt. Diese Reihenhausanlage hätte dazu geführt, dass "eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließungssituation zu befürchten" gewesen wäre. Dieses fünfte Haus hätte eine spürbare Erweiterung des Siedlungsbestandes in den Außenbereich ergeben, die als Vorbild für nachfolgende, benachbarte Anträge insgesamt eine Veränderung der städtebaulichen Struktur auslösen könnte.
Für die Ablehnung "genügt bereits die Gefahr einer unerwünschten, sich negativ auf das Ortsbild auswirkenden Veränderung. Vor diesem Hintergrund kann eine Zustimmung nicht in Aussicht gestellt werden", erklärt der Pressesprecher der Stadt. Auch unter Anwendung des Wohnungsbauturbos sind die Kommunen aufgefordert, eingehende Anträge an den städtebaulichen Zielen der Gemeinde zu messen. In dem Fall in Rautheim schoss das letzte geplante Gebäude wohl über das Ziel hinaus.

