Zweithunde werden teurer - Bestandsschutz bei gefährlichen Rassen

Der Rat der Stadt verabschiedete gestern eine neue Hundesteuersatzung. Diese gilt ab Januar 2021.

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Für die sogenannten gefährlichen Hunde gibt es keine Erhöhung der Steuer bei bereits angeschafften Tieren. Symbolbild
Für die sogenannten gefährlichen Hunde gibt es keine Erhöhung der Steuer bei bereits angeschafften Tieren. Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Das Halten von Zweithunden wird in Braunschweig ab dem kommenden Jahr deutlich teurer. Eine entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung wurde am Dienstag vom Rat der Stadt beschlossen. Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte lediglich ein gewisser Bestandsschutz für die Halter der sogenannten gefährlichen Rassen erreicht werden.


Die ursprüngliche Fassung der Verwaltung hatte vorgesehen, für gefährliche Hunde pauschal einen Steuersatz von 804 Euro jährlich (67 Euro/monatlich) zu verlangen (regionalHeute.de berichtete). In einem Änderungsantrag hatten die Grünen generell gefordert, die Steuer für bereits angeschaffte Hunde nicht zu erhöhen. Die eigentliche Funktion der Hundesteuer, den Bestand der Hunde nicht zu groß werden zu lassen, würde da ins Leere laufen, argumentierte Ratsfrau Beate Gries. "Die Hunde sind ja schon da, also gibt es auch nichts zu regeln", so Gries, die Familiendramen befürchtete, wo nun entschieden werden müsse, welchen Hund man sich nicht mehr leisten könne. Weniger würden die Hunde dadurch auch nicht, sie landeten halt vermutlich im Tierheim.

Bestandsschutz für gefährliche Rassen


Für diesen Ansatz gab es allerdings keine Mehrheit. Ratsherr Mathias Möller (FDP) etwa, befürchtete einen "Mitnahmeeffekt". "Dadurch würden wir erreichen, dass sich noch ganz viele Menschen in diesem Jahr einen Hund anschaffen und viele Welpen als Geschenke unter dem Weihnachtsbaum landen", befürchtete Möller. Einen Teilerfolg konnten die Grünen dennoch erringen. Denn auf Bestreben der CDU wurde über die sogenannten gefährlichen Rassen gesondert abgestimmt. Ratsherr Claas Merfort folgte der Argumentation, dass diese Hunde, sollten sie im Tierheim landen, weil sich der Besitzer sie nicht mehr leisten kann, kaum mehr zu vermitteln seien. Für die Tierheime bedeute dies eine große Belastung. Dieser Teil des Grünen-Antrags wurde mehrheitlich angenommen. Das heißt in der Praxis, dass nur neu angeschaffte oder neu als gefährlich eingestufte Hunde über den höheren Satz versteuert werden.

Weitere Änderungsanträge der AfD, der FDP und der Fraktion P² hatten keine Chance. Der Vorschlag, die Hundesteuer komplett abzuschaffen, wurde zwar von einigen Rednern als "charmante Idee" bezeichnet, man könne sich dies in der derzeitigen finanziellen Lage aber nicht leisten. Der Vorschlag, nur Hundebesitzern über 65 die Steuer zu erlassen, sei nicht sozial gerecht, da es auch reiche Senioren gäbe. Außerdem könne dies dazu führen, dass sämtliche Familienhunde über ein entsprechend altes Familienmitglied angemeldet würden.


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