CDU fordert: Rechtsicherheit bei Saisonarbeit benötigt


Auf Drängen der SPD soll diese Regelung zum 1. Januar 2019 um rund 30 Prozent auf 50 Arbeitstage reduziert werden. Symbolbild: Archiv
Auf Drängen der SPD soll diese Regelung zum 1. Januar 2019 um rund 30 Prozent auf 50 Arbeitstage reduziert werden. Symbolbild: Archiv | Foto: Thorsten Raedlein

Hannover. Die CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Plett und Frank Oesterhelweg sowie der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller fordern die Beibehaltung einer kurzfristigen Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften von drei Monaten beziehungsweise 70 Tagen. Die entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht regionalHeute.de unkommentiert und ungekürzt.



Die bestehende Regelung zu § 115 SGB IV hat sich seit 2015 bewährt und soll daher über den 31. Dezember diesen Jahres entfristet werden.

Die Große Koalition hat die Regelung zur Erleichterung für Saisonbetriebe im Jahr 2014 mit Wirkung zu 2015 eingesetzt. Damit wurde den Betrieben, die an anderer Stelle gerade durch den gesetzlichen Mindestlohn massiv wirtschaftlich betroffen sind, eine Verlängerung der Beschäftigungsdauer einer kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Anstellung ermöglicht.
Auf Drängen der SPD soll diese Regelung zum 1. Januar 2019 um rund 30 Prozent auf 50 Arbeitstage reduziert werden.

Nach Auffassung der CDU hat dies gravierende Folgen für den Einsatz von Saisonkräften in Landwirtschaftlichen Betrieben:


  • Arbeitsspitzen können nicht wie bisher abgefangen werden


  • Arbeitskräfte fehlen, weil der Bedarf nicht durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann



Die CDU-Abgeordneten setzen sich für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft ein, die Regelung zur Beschäftigungsdauer ermöglicht es vor allem Saisonbetrieben (Spargel-, Obst- und Gemüseerzeuger), ein Problem zu beseitigen.


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