Niedersachsen. Am heutigen Donnerstag hat die Landesregierung in einer Pressekonferenz die nächsten konkreten Schritte in der Pandemiebekämpfung vorgestellt: Sukzessiv werden ab dem 24. Februar und dann ab dem 4. März die Regeln gelockert, bevor es am 20. März so weit ist: Bis auf die Maskenpflicht in einigen Bereichen fallen alle Beschränkungen in Niedersachsen. Aber, so der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Niemand soll glauben, dass nur, weil wir wieder unsere Normalität haben, dass es das Virus nicht mehr gibt. Das wäre ein Kinderglaube".
Ein neues Kapitel in der Pandemie wurde aufgeschlagen: Der Höhepunkt der Omikronwelle sei überschritten und so gehe man da von aus, dass die Zahlen in nächster Zeit runtergehen. Dieser positive Verlauf sei jedoch nicht selbstverständlich. Daher sei die Landesregierung zufrieden mit ihrer Politik, da man eine "richtige Mischung aus Vorsichtsmaßnahmen" getroffen habe, um die Situation in den Griff zu bekommen. Mit den anstehenden wärmeren Jahreszeiten, sei nun die Zeit, um Lockerungen einzuleiten. Ferner läuft zum 20. März die bundesgesetzliche Ermächtigung aus und damit auch die Verordnungen der Länder. Denn damit das Land überhaupt eine Verordnung verkünden kann, benötigt es einer rechtlichen Grundlage vonseiten des Bundes.
Daher komme jetzt der erste Schritt in das "Frühlingserwachen", wie es Weil bezeichnet hat. Allerdings sei das Virus unverändert aktiv und deshalb setze man nun auf die Eigenverantwortung der Bürger. Wenn nichts geschieht, könne man so im Herbst vor einem neuen Problem stehen. "Maßnahmen oder eine hohe Impfquote. Das ist die Wahl, vor der wir stehen werden. Wir können uns auf den Frühling und Sommer freuen, aber achten wir auch auf den Herbst", so Weil. Welche Mittel das Land für den Notfall hat, stehe noch nicht fest und sei Gegenstand zukünftiger Diskussionen. Für die Lockerungen spielen Warnstufen oder Indikatoren keine Rolle mehr. Bei zukünftigen Regelungen könnten sie aber wieder wichtig werden.
Durch die Lockerungen sei der Anlass zur Impfung nicht groß, aber die Landesregierung werde versuchen, mit Kampagnen und Informationen die Menschen zu überzeugen. "Die Menschen sollen sich nicht impfen lassen, wegen einer Corona-Verordnung oder weil es mir gefällt, sondern, weil es ihr Leben schützt“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens dazu. Hinzu kommt die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 16. März.
"Nachholeffekt" der Wirtschaft
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann berichtet, dass für die Wirtschaft nun ein "Nachholeffekt" auftreten könnte. Denn es habe sich bei den Deutschen eine Kaufkraft von 215 Millionen Euro und eine große Konsumlust aufgestaut, von der auch der Tourismus profitieren könnte. Die Bundesregierung rechnet zudem mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 3,6 Prozent (2021: 2,8) in diesem Jahr. Damit erreiche man wieder das Vorkrisenniveau. In Niedersachsen geht man von einem Wachstum von 3,9 Prozent aus.
Ferner seien die Unternehmensinsolvenzen gesunken und die Gewerbeanmeldungen um 9,4 Prozent gestiegen. Auch die Arbeitslosigkeit in unserem Bundesland sei im Januar im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent gesunken. Etwaige Coronahilfen könnten aber noch bis zum 30. Juni beantragt werden. Diese werden nicht von den Lockerungen tangiert.
Mit diesen Lockerungen gehe auch ein Neustart für Klassenfahrten einher. Nach den Osterferien sollen wieder mehrtägige Schulfahrten stattfinden können. Zudem wird es Lockerungen und Änderungen bei der Test- und Maskenpflicht geben. "Wir lockern umfassend, aber wir lockern mit Augenmaß. Wir legen ein Gesamtkonzept vor, lassen aber Raum, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren", so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Das gilt für Veranstaltungen
Bei privaten Zusammenkünften gilt bis zum 20. März für Ungeimpfte: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem Haushalt. Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre, unabhängig von Haushalten. Private Zusammenkünfte bei 2G sind unbeschränkt zulässig. Ab dem 24. Februar gilt bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen und ab 50 Teilnehmern, sowohl drinnen, als auch draußen, 2G. Bei einer Schachbrett-Anordnung gilt ein Abstand von einem Meter. Keine Abstandsregelungen sind möglich, wenn keine Interaktionen zwischen den Zuschauern stattfindet und sie eine FFP2-Maske auch am Sitzplatz tragen. Wenn die Veranstaltung draußen stattfindet, gibt es keine Abstandsregelungen. Drinnen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz. Ab dem 4. März gilt dann statt 2G, 3G für drinnen und draußen. Die Maskenregelung bleibt.
Bei mehr als 2.000 Teilnehmern, ob draußen oder drinnen, gilt ab dem 24. Februar 2G-Plus. Bei einer Schachbrett-Anordnung gilt ein Abstand von einem Meter. Keine Abstandsregelungen sind möglich, wenn keine Interaktionen zwischen den Zuschauern stattfindet. Sowohl drinnen, als auch draußen gilt eine FFP2-Maskenpflicht auch im Sitzen. Ein gesondertes Hygienekonzept muss aufgestellt werden. Drinnen gilt eine maximale Auslastung von 60 Prozent oder eine Obergrenze von 6.000 Personen. Draußen dann eine maximale Auslastung von 75 Prozent oder eine Obergrenze von 25.000 Personen. Ab dem 4. März gilt dann für draußen und drinnen 2G.
Drinnen gilt dann bei einer Schachbrett-Anordnung ein Abstand von einem Meter. Bei einem freiwilligem 2G-Plus gelten keine Abstandsregeln, genauso wie für Veranstaltungen, die draußen stattfinden. Ein gesondertes Hygienekonzept muss weiterhin aufgestellt werden. Dann gilt für drinnen: FFP2, außer im Sitzen. Eine Auslastung von maximal 60 Prozent ist zugelassen, beziehungsweise wird eine Obergrenze von 6.000 Personen festgesetzt. Bei freiwilligem 2G-Plus gilt eine Auslastung von 75 Prozent und keine Personenobergrenze. Draußen gilt ebenfalls eine maximale Auslastung von 75 Prozent oder eine Obergrenze von 25.000 Personen. Bei freiwilligem 2G-Plus liegt die Auslastung bei 100 Prozent und es gilt dann keine Personenobergrenze.
Diese Vorschriften gelten nicht für gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen im Arbeitskontext und auch nicht für Versammlungen von Parteien zur Aufstellung ihrer Bewerber. Die entsprechenden Vorschriften gelten auch für geschlossene Räume in Kultureinrichtungen und ähnliches, wobei sanitäre Anlagen ausgenommen sind. Für Messen gilt ab dem 24. Februar: drinnen und draußen 3G und drinnen FFP2, außer im Sitzen. Diskotheken und andere "Tanzlustbarkeiten" eröffnen ab dem 4. März mit 2G-Plus und einer FFP2-Maskenpflicht außer im Sitzen.
Gastronomie, Dienstleistungen und Handel
Für die Gastronomie gelten die gleichen Regeln wie für Veranstaltungen bis 2.000 Teilnehmern. Ab dem 4. März gilt dann 3G. Für körpernahe
Dienstleistungen gilt ab dem 24. Februar drinnen FFP2, außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss. Beim Einzelhandel gilt weiterhin nur eine FFP2-Maskenpflicht.
Für Beherbergung gilt drinnen und draußen 2G und bei Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildungen oder Geschäftsreisen 3G. Ab dem 4. März gilt dann drinnen und draußen 3G. Ab dem 24. Februar gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht, außer im Sitzen, für drinnen. Für Sportanlagen gilt drinnen sowie draußen 3G, ab dem 4. März dann keine Beschränkungen. Die Maske muss ab dem 24. Februar außer beim Sporttreiben oder im Sitzen getragen werden. Beim ÖPNV gilt ab dem 24. Februar 3G und eine FFP2-Maskenpflicht.
Kontaktdatenerfassung und Masken
Bei einer Verpflichtung zu PoC-Tests gelten Ausnahmen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, aber nicht in Diskotheken. Ausnahmen bei der Maskenpflicht gelten wie bisher, jedoch sind die FFP2-Masken erst für Jugendliche ab 14 Jahren. Bei der Kontaktdatenerfassung wird künftig auf eine freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App (CWA) gesetzt und LUCA wird nicht mehr verlängert. Es wird jedoch eine Verpflichtung zur Einrichtung eines QR-Codes für die CWA geben.
Schulen und Kitas
Mehrtägige Schulfahrten sollen nach den Osterferien, also ab dem 20. April, stattfinden können. Bei den Planungen sollten kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten zunächst weiter beachtet werden. Bis einschließlich dem 4. März, wird die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten. Ab dem 7. März, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, gilt dann wieder die Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche. Im Zeitraum vom 20. bis zum 29. April kommt es zu einer täglichen Testpflicht für alle Schüler. Die verbindlichen Testungen laufen danach aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt. Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Was mit dieser Pflicht passiert, bleibt abzuwarten.
Ziel der Landesregierung sei es, die Maskenpflicht am Platz für alle Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Die bestehenden Regelungen bleiben daher bis zum 18. März bestehen. Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen. Nach den Osterferien bleibt bei den Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen bis zum 1. Mai die Maske auch im Unterricht notwendig. Es gilt aber weiterhin, dass wenn in einer Klasse ein positiver Fall auftritt, dann in dieser für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz getragen werden muss. Und auch auf den Gängen ist die Maske weiterhin zu tragen, draußen und im Sport nicht.
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