Diebstahl, Beleidigung und Bedrohung: 39-Jährigem wird der Prozess gemacht

"Dreckschweine" und „Vollidiot“ waren noch die harmloseren Beleidigungen, die der Angeklagte den Polizisten an den Kopf warf.

Der Prozess wird am Landgericht Braunschweig geführt.
Der Prozess wird am Landgericht Braunschweig geführt. | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Ein 39-Jähriger muss sich ab dem heutigen Donnerstag vor dem Braunschweiger Landgericht für seine Taten verantworten. Im werden insgesamt neun Straftaten zur Last gelegt, die er im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit begangen haben soll, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts zu dem Prozess.



Die Liste der Straftaten ist lang. Dem 39-jährigen Angeklagten werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, schwerer Raub, Bedrohung, Diebstahl und andere Delikte vorgeworfen, die er zwischen Juli 2021 und April 2022 begangen haben soll.

Diebstahl, Beleidigung und Bedrohung


So soll am Abend des 22. Juli 2021 eine Zeugin in Wolfsburg einen Notruf abgesetzt haben, als sich der Angeklagte auf dem Balkon ihrer Wohnung befunden habe. Beim Eintreffen der Polizei soll sich der Angeklagte während des Abführens zum Streifenwagen den Polizeibeamten gegenüber mehrmals mit körperlichem Widerstand gewehrt haben. Bei dem Versuch der Polizeibeamten, den Angeklagten zum Streifenwagen zu tragen und aufzuheben, soll dieser einem Polizeibeamten unvermittelt einen gezielten Kopfstoß versetzt haben. Auch während des Transportes mit dem Streifenwagen sei der Angeklagte aggressiv gewesen und habe die Polizeibeamten körperlich angegriffen, beispielsweise durch gezielte Stöße Richtung Kopf. Ferner habe der Angeklagten die Polizeibeamten mit Worten wie „Dreckschweine“ oder „kleine Fotze“ beleidigt. Einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Blutentnahme, die im Klinikum Wolfsburg durchgeführt werden sollte, habe sich der Angeklagte verweigert und körperlich widersetzt.

Wenige Monate später sei der Angeklagte wieder übergriffig geworden, als er auf die Polizei traf. Am 4. Dezember 2021 befand er sich auf der Polizeiwache in Wolfsburg in Gewahrsam. Hier soll er den Polizeibeamten unter anderem mit den Worten: „Ich stech Dich ab, wenn ich freikomme“, gedroht haben.

Am 24.Januar 2022 trat der Mann erneut in Erscheinung. An diesem Tag soll er die Glasscheibe einer Tankstelle eingetreten haben, um dort nach geeigneten Gegenständen zu suchen und diese zu entwenden. Der Angeklagte habe jedoch nichts zum Mitnehmen gefunden.

Tankstellenmitarbeiter mit Messer bedroht


Am 6. Februar 2022 soll der Angeklagte eine Tankstelle aufgesucht haben und dort einen 6er-Träger Bier entwendet haben, ohne zu bezahlen. Am Abend des 6. Februar 2022 soll der Angeklagte die Tankstelle erneut ausgesucht haben, wobei er diesmal mit einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser bewaffnet gewesen sei. Er habe sich einen 6er-Träger Bier genommen und dem Mitarbeiter der Tankstelle zugerufen, dass er das Bier mitnehme. Der Tankstellenmitarbeiter habe ihn aufgefordert, das Bier stehen zu lassen. Anstatt der Aufforderung nachzukommen, habe der Angeklagte sich in Richtung Ausgangstür bewegt und mit dem Messer in der Hand habe er dem Mitarbeiter gedroht, ihn abzustechen. Daraufhin sei der Mitarbeiter zurückgeschreckt. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung sei es dem Mitarbeiter unter Zuhilfenahme eines Stockes gelungen, dem Angeklagten das Bier wegzunehmen und die Eingangstür der Tankstelle abzuschließen. Der Angeklagte habe das Tankstellengelände verlassen als ein Auto zum Tanken auf die Tankstelle gefahren sei.

Am 26. Februar habe der Angeklagte bei einer Drogerie eine Flasche Rum mitnehmen wollen ohne zu bezahlen. Dazu sei es aber nicht gekommen, weil der Angeklagte im Eingangsbereich angehalten worden sei.

Polizisten wüst beschimpft


Im Rahmen einer Sachverhaltsaufnahme bei der Polizei am 25. März habe der Angeklagte die Polizeibeamten mit Worten wie „Vollidiot“ oder „Dreckige Fotzen“ betitelt.


Am 9. April soll er dann schlussendlich, ausgestattet mit einem Messer und einem Käsespieß griffbereit in der Jackentasche, in einen Supermarkt gegangen sein, um dort eine Flasche Alkohol, Cola und einen Snack mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Zu der Entwendung der Gegenstände sei es nicht gekommen, weil der Angeklagte im Kassenbereich aufgehalten worden sei.


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