DRK gibt Erste-Hilfe-Tipps bei Verbrennungen


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner

Region. In der Weihnachtszeit und rund um den Jahreswechsel gibt es etliche Gefahrenquellen für Verbrennungen: ob es die echten Kerzen am Christbaum, brennendes Fett im Kochtopf, das gemeinsame Fondue-Essen oder die Silvesterböller sind. „Verbrennungen verursachen starke Schmerzen und können zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen“, sagt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. In einer Pressemitteilung des DRK gibt er Erste-Hilfe-Tipps bei Verbrennungen.


Kleinflächige Verbrennungen (nicht größer als die Handfläche der oder des Betroffenen) könnten zur „gefühlten“ Schmerzlinderung sofort mit möglichst fließendem (Leitungs-) Wasser gekühlt werden. Das Kühlen sei in jedem Fall auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen. Im Gesicht könne mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer freizuhalten seien. Größere Brandwunden dürfen wegen der Gefahr einer Unterkühlung nicht gekühlt werden.

Keinesfalls dürfe versucht werden, brennendes Fett mit Wasser zu löschen. Stattdessen müsse das Feuer vom Sauerstoff getrennt, also zum Beispiel mit einem Handtuch erstickt werden. Bei der Verwendung von echten Kerzen am Weihnachtsbaum sollte ein Feuerlöscher oder Wasser griffbereit in der Nähe platziert werden. Im Falle brennender Kleidung sollte das Feuer durch das Überwerfen einer Decke und das Wälzen der Person am Boden erstickt werden.

Bei größeren Verletzungen zum Arzt


Heiße Stoffe, die unmittelbar auf die Haut gelangt seien, mit der Haut verklebte Kleidung oder in die Haut eingebrannte Materialien dürfen nicht entfernt werden. Beim Entfernen könnten Haut und Gewebe mitgerissen werden. Dies sollte einem Arzt überlassen werden. Mit der Haut verklebte Kleidung sollte lediglich umschnitten werden.

Brandblasen dürfen nicht geöffnet werden, da dies das ungehinderte Eindringen von Keimen ermögliche. Ebenso seien Brandwunden locker und keimfrei zu bedecken, vorzugsweise mit einem Verband- beziehungsweise Metallinetuch oder einem frischen, sauberen Leinentuch. Bei Verbrennungen sei generell ein Arztbesuch empfehlenswert. Bei großen Brandwunden sollte der Notruf 112 abgesetzt werden.


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