Eckert & Ziegler: Geplante Halle ausschließlich für Lagerung

von Nick Wenkel


Die vorgesehene Nutzung der Halle, ausschließlich zur Lagerung schwach radioaktiver Abfälle, stelle eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation dar. Symbolfoto: Archiv
Die vorgesehene Nutzung der Halle, ausschließlich zur Lagerung schwach radioaktiver Abfälle, stelle eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation dar. Symbolfoto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Die Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem im Braunschweiger Stadtteil Thune ansässigen, mit radioaktiven Stoffen arbeitenden Unternehmen Eckert & Ziegler (Umweltdienste und Nuclitec) haben in Teilbereichen eine grundsätzliche Einigung erzielt. Das hat Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer kürzlich dem Planungs- und Umweltausschuss mitgeteilt.


Das Unternehmen hat schriftlich seine Bereitschaft erklärt, seine geplante Halle ausschließlich zur Lagerung schwach radioaktiver Abfälle zu nutzen, nicht zu deren Konditionierung oder Verpackung. Parallel dazu wird Eckert & Ziegler seine beim Verwaltungsgericht anhängige Vollstreckungsklage zurückziehen, wenn sich die Stadt bereit erklärt, das Bauantragsverfahren mit der geänderten Nutzung fortzusetzen.

„Mit dieser Abstimmung ist von einer deutlichen Verbesserung der Situation vor Ort auszugehen“, kommentiert Stadtbaurat Leuer. „Bei einer Fortsetzung des gerichtlichen Streitverfahrens über die Halle in ihrer derzeit beantragten Form wäre diese am Ende gegebenenfalls zu genehmigen gewesen. Die Beschränkung der neuen Halle auf die reine Lagertätigkeit trägt neben dem Verzicht auf die Konditionierung dazu bei, dass die derzeit frei stehenden Container schneller beseitigt werden können.“ Das Bauantragsverfahren werde mit der geänderten Nutzung fortgesetzt. Zunächst werde Eckert & Ziegler aber auf Basis des geänderten Antrags die mit dem strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verbundene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) betreiben.

Zunächst befristete Genehmigung


Mit der Firma konnte weiterhin vereinbart werden, dass ein nochmals modifizierter Bauantrag zur Befestigung und Nutzung von Containerflächen seitens der Stadt weiterbearbeitet wird und zunächst nur eine befristete Genehmigung ausgesprochen wird. Die Befristung soll in Abhängigkeit von der Errichtung einer neuen Lagerhalle enden. Eckert & Ziegler hat deutlich gemacht, dass aus betriebslogistischen Gründen für Teilflächen auch eine dauerhafte Genehmigung benötigt wird. Hierüber ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.

Eckert und Ziegler hat darüber hinaus einige bereits erklärte Zugeständnisse bekräftigt, etwa am Standort Thune nicht mit Abfällen aus Kernkraftwerken oder aus der Asse umzugehen und die erteilte Umgangsgenehmigung in Abstimmung mit dem Umweltministerium zu reduzieren. Hierzu soll es vertragliche Vereinbarungen geben, parallel zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.

Verfahren soll zeitnah erfolgen


Dieses Verfahren soll, mit den genannten Abstimmungen, zeitnah eingeleitet werden. Die wesentlichen Festsetzungen folgen dem Urteil des OVG Lüneburg und sind mit den betroffenen Firmen im Grundsatz abgestimmt. Wie bereits mitgeteilt, basiert die Erarbeitung des Bebauungsplans darauf, dass Betriebe nach der Strahlenschutzverordnung nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen. Die im Eigentum der Firmen befindlichen Flächen sollen als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Die neue Halle wird nach dem neuen Bebauungsplan zulässig sein. Eine Veränderungssperre soll nicht erlassen werden.

Eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen soll geschlossen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungsunterlagen zwischen dem MU und Eckert & Ziegler geklärt sind. Die Verwaltung wird die weitere Detaillierung der Regelungen mit der Firma parallel zum Bebauungsplan betreiben.

Stadt und Unternehmen arbeiten zusammen


„Wir bewerten die Abstimmungen positiv“, resümmiert Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. „Stadt und Unternehmen gehen aufeinander zu, ohne in eine unmittelbare Abhängigkeit von Verfahren oder Entscheidungen des MU als Genehmigungsbehörde zu geraten. Wir sind der Auffassung, dass der Verzicht von Eckert & Ziegler auf eine Halle, in der auch die Konditionierung radioaktiver Abfälle erfolgen sollte, eine wesentliche Verbesserung für das Miteinander des Gewerbes und der angrenzenden Bebauung darstellt, da die hiermit befürchtete Erweiterung der Konditionierungstätigkeiten nicht mehr stattfindet. Die jetzt vorgesehene Nutzung der Halle ausschließlich zur Lagerung schwach radioaktiver Abfälle stellt eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation dar, da die Container im Außenbereich des Geländes stark reduziert werden. Aus den parallel stattfindenden Abstimmungen mit dem MU ergeben sich möglicherweise zusätzliche Aspekte, die weiter zur Verbesserung und Befriedung der Situation vor Ort beitragen. Es ist unser gemeinsamer Wunsch, dazu nach Kräften beizutragen.“


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