Wendeburg. Am Mittwochmittag vergangener Woche, 27. Mai, hat die Kontrolleinheit Verkehrswege aus Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig auf der A2 an der Raststätte Zweidorfer Holz (Fahrrichtung West) bei der Kontrolle eines bulgarischen Transporters erneut einen illegalen gewerblichen Tiertransport von Jungtieren festgestellt. Transportiert wurden diesmal vier Hunde und fünf Katzen ohne konkrete Rassenzuordnung, sogenannte Straßenhunde und -katzen. Das berichtet der Zoll in einer Pressemitteilung.
Zuletzt hat die Kontrolleinheit Verkehrswege am 29. April einen illegalen gewerblichen Tiertransport von 16 Dackeln (14 Welpen und zwei adulte Tiere) aufgedeckt.
Für 100 Euro
Die Hunde seien laut dem 37-jährigen bulgarischen Fahrer für einen Transport nach Nordrhein-Westfalen und die Katzen in die Niederlande bestimmt. Dokumente für das gewerbliche Verbringen sowie die vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen konnte er jedoch nicht vorweisen. Er sei nur der Fahrer und gab weiter an, dass er 100 Euro für den Transport vergütet bekäme.
Bei der Kontrolle der EU-Heimtierausweise stellten die Zöllner fest, dass vier der Katzen zu früh gegen Tollwut geimpft wurden, also vor dem Alter von drei Monaten. Des Weiteren wurde festgestellt, dass bei zwei der Katzen und zwei Hunden die vorgeschriebene Dauer von 21 Tagen nach der Tollwutimpfung noch nicht vergangen war. Erst nach dieser Zeit gilt die Impfung als gültig.
In Tollwutquarantäne
Zuständig für das weitere Verfahren ist der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine. Daher übernahm die diensthabende Amtstierärztin aus Peine den Sachverhalt noch vor Ort und ordnete eine Sicherstellung zwecks amtlicher Tollwutquarantäne an. Mitarbeiter eines beauftragten Tierheimes holten die vier Katzen und zwei Hunde ohne gültige Tollwutimpfung ab und brachten sie in eine Quarantäneeinrichtung. In dieser Zeit werden sie dann erneut gegen Tollwut und weitere Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Staupe und Parvovirose geimpft.
Zwei Hunde und eine Katze durfte der Fahrer behalten und mit diesen nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für die Unterbringung und Behandlung der Tiere seine Fahrt fortsetzen.
Zöllner bedroht
Während der Maßnahme an der Raststätte kam es zur Störung durch zwei hinzukommende Personen. Sie gaben sich als Bekannte eines Käufers von einem der Hunde aus und bedrohten die Zöllner, sodass diese gegen die Personen einen Platzverweis aussprechen mussten.
Der Landkreis Peine prüft die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen den Fahrer wegen Verstoßes gegen geltendes Tierseuchenrecht und Transportvorgaben.


