Erweiterung der Fluglärmschutzkommission unwahrscheinlich

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Wer kümmert sich um den Lärm, der vom Flughafen Waggum ausgeht? Foto: Archiv/Robert Braumann
Wer kümmert sich um den Lärm, der vom Flughafen Waggum ausgeht? Foto: Archiv/Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Am Mittwoch scheiterte die BIBS-Fraktion im Planungs- und Umweltausschuss mit einem Antrag, die Kommission zum Schutz gegen Fluglärm um vier Bürgervertreter aus den dem Flughafen Waggum angrenzenden Bezirken zu erweitern. Laut Stadtbaurat Hans-Georg Leuer liegt die Entscheidungsgewalt hierüber beim Niedersächsischen Wirtschaftministerium.


"Gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wurde für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg eine Lärmschutzkommission gebildet. Dieser gehören derzeit elf Mitglieder an, die der Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) vorgeschlagen wurden. Die Mitglieder werden vom MW in die Kommission berufen. Das MW bestimmt auch die Größe des Gremiums. Die Stadt Braunschweig hat derzeit das Recht, dem MW drei Mitglieder vorzuschlagen. Hierzu hatte zuletzt der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig am 1. November 2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst", so Leuer.

2013 wurde Erweiterung abgelehnt


Bereits im Jahr 2013 hätte der Stadtbezirksrat 113 - Hondelage - angeregt, die Lärmschutzkommission zu verstärken. Hierüber wurde das MW im Nachgang unterrichtet. Das MW teilte jedoch mit Schreiben vom 31. Mai 2013 mit, dass es eine Vergrößerung der Lärmschutzkommission nicht für erforderlich halte. Erst jüngst habe der Stadtbezirksrat 112 - Wabe – Schunter - Beberbach - in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 eine ähnliche Anregung beschlossen. Auch dies wurde mit Schreiben vom 11. Juli 2017 dem MW mitgeteilt. Eine Antwort stehe hierzu noch aus.


Hinsichtlich der Auswahl von weiteren dem MW vorzuschlagenden Personen für den Fall einer Vergrößerung der Kommission weist die Verwaltung auf folgendes hin: "Das MW bestimmt die Zusammensetzung der Lärmschutzkommission. Daher steht es dem MW auch grundsätzlich frei, wie im Antrag vorgeschlagen, die Kommission um Bürgermitglieder aus Stadtbezirksräten zu erweitern. Allerdings ist es nach Einschätzung der Verwaltung wenig wahrscheinlich, dass das MW eine solche „Vorfestlegung“ für die interne Aufteilung der Vorschlagsrechte der Stadt Braunschweig trifft."

Vertreter der Fraktionen, nicht der Bezirke


Wenn das MW für eine Vergrößerung der Kommission offen sein sollte, seies deutlich wahrscheinlicher, dass es die Kommission (nur) um weitere von der Stadt Braunschweig vorzuschlagende Mitglieder erweitere. Diese weiteren Mitglieder wären dann allerdings von den Fraktionen und Gruppen vorzuschlagen, abhängig von der Fraktions- und Gruppenstärke im Rat (§ 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Bei drei weiteren Vorschlagsrechten würden sich derzeit zusätzliche Vorschlagsrechte für die SPD-, CDU- und AfD-Fraktion ergeben. Eine „Vorfestlegung“ auf Bürgermitglieder aus den genannten Stadtbezirksräten wäre somit nur dann zulässig, wenn von dem Verfahren nach § 71 Abs. 6 NKomVG einstimmig abgewichen würde (§ 71 Abs. 10 NKomVG).

Abschließend seinoch darauf hinzuweisen, dass für den beantragten Beschluss keine Zuständigkeit des Rates ersichtlich sei. Vielmehr seider Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG zuständig. Der Verwaltungsausschuss werde also im üblichen Verfahren entscheiden, ob er in der Sache selbst beschließt oder die Sache dem Rat zur Entscheidung vorlegt.


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