Fachkräfteabwehrsystem: Wie diese Stellenbesetzung spektakulär scheiterte

Ein Bauingenieur aus Algerien soll bei einem Unternehmen in der Region anfangen. Bislang scheitert das aber an deutschen Behörden.

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Braunschweig. In Deutschland herrscht Fachkräftemangel – da sind sich Experten einig. Und es gibt den Konsens, dass es für Betriebe möglich sein soll, Fachkräfte, die in Deutschland gebraucht werden, aus anderen Ländern anzuwerben. Das scheitert aber an der hiesigen Bürokratie, erklärt jetzt Florian Bernschneider, Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Wiederaufbau, anhand eines Praxisbeispiels aus dem Unternehmen, wo eine Stellenbesetzung spektakulär scheiterte. Für ihn stehe fest: "Deutschland hat ein Fachkräfteabwehrsytem."



Bernschneider, der auch Vorstandsvorsitzender des Arbeitgeberverbands Braunschweig ist, trug seine Kritik in einem öffentlich in den sozialen Medien geteilten Video, an die Bundesminister Bärbel Bas (Arbeit) und Johannes Wadephul (Auswärtiges) gerichtet, vor. Der Braunschweiger untermauerte seinen Vorwurf: Benötigte Fachkräfte nach Deutschland zu holen, das ist gar nicht so einfach, obwohl es ja politisch gewollt ist. "Es scheitert in der deutschen Praxis", so Bernschneider. Paragrafen und Behördenvorgänge stehen dem Erfolg im Weg.

Algerischer Bauleiter bekommt keinen Aufenthaltstitel für Stelle in Braunschweig


Dieser Behauptung lässt er ein Beispiel aus der Praxis folgen. Die Wiederaufbau habe demnach einen Bauleiter gesucht. Eine komplexe Stelle, die verschiedene Qualifikationen und Eigenschaften erfordere. "Es ist nicht leicht, einen solchen Typen zu finden. Aber wir haben ihn gefunden", unterstreicht Bernschneider in dem Video-Beitrag. Der passenede Kandidat ist Algerier, was sich als Problem herausstellen sollte.

"Er sollte zum 1. Mai anfangen", erklärt Bernscheider. Doch im Vorfeld habe er "ein Verwaltungsdrama" erlebt. Nachdem die Baugenossenschaft den Arbeitsvertrag geschlossen hatte, habe sie ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragt" – ein Instrument, das eigentlich genau für solche Fälle vorgesehen ist. Der Antrag sei allerdings von der zuständigen Ausländerbehörde "ohne Begründung abgelehnt" worden.

Parallel hatte aber der designierte neue Bauleiter bereits auch das reguläre Verfahren bei der deutschen Botschaft in Algerien auf den Weg gebracht und seinen Aufenthaltstitel beantragt. Nach Aufenthaltsgesetz soll es akademischen Fachkräften möglich sein, in Deutschland zu arbeiten. Eine Ablehnung sei diesmal von der Arbeitsagentur Braunschweig-Goslar gekommen, so Bernschneider. Die Begründung sei demnach gewesen, dass der Algerier bei der Wiederaufbau zu wenig verdienen würde. Dabei betont Bernschneider, es handele sich um eine tarifgebundene Stelle. Die Arbeitsagentur habe dabei aber eine Tabelle herangezogen, bei der nur das abgeschlossene Studium – in diesem Fall: Hochbauingenieurswesen – betrachtet wird.

Zur Ablehnung habe die Arbeitsagentur dann der Baugesellschaft zumindest einen Vorschlag gemacht. Jene solle den Antrag nach einem anderen Paragrafen des Aufenthaltsrechts stellen. Dieser wäre Grundlage der europäischen "Blue Card" – und hätte eine einheitliche Verdienstgrenze. Den vorliegenden Antrag entsprechend neu zu bearbeiten, sei aber nicht möglich gewesen. Er müsste neu gestellt werden. Der Algerier musste daher wieder zur deutschen Botschaft reisen, um den Antrag neu in Gang zu bringen.

Der Aufwand hatte sich abermals nicht gelohnt. Denn die Arbeitsagentur lehnte erneut ab. Auf Nachfrage habe die Agentur eingestanden, dass eine Mitarbeiterin den Antrag versehentlich erneut nach dem anderen Paragrafen – wie im Fall zuvor – bearbeitet hätte. Eine erneute Bearbeitung dieses Antrags sei in der Software der Arbeitsagentur aber nicht möglich. Der Fall war im System abgeschlossen. Die Ablehnung, sie ließ sich nicht rückgängig machen.

Fehler der Arbeitsagentur Braunschweig-Goslar


Ein Fehler der Arbeitsagentur, der sich also nicht korrigieren ließ. Das bestätigte die Arbeitsagentur auf Anfrage von regionalHeute.de. In einem Statement erklärte Carsten Sievers, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar: "Unsere Region ist – wie Deutschland insgesamt – auf die Zuwanderung, insbesondere qualifizierter Arbeitskräfte, angewiesen. Denn die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel stellen unsere Unternehmen bei der Besetzung ihrer freien Stellen zunehmend vor Herausforderungen." Für die Arbeitsagentur sei es Aufgabe und Ziel, Betriebe bestmöglich bei der Suche nach Mitarbeitern zu unterstützen.

Auch bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Carsten Sievers räumte ein: "Das ist uns in diesem konkreten Fall aus unterschiedlichen Gründen nicht optimal gelungen, denn wir haben bei der Bearbeitung einen Fehler gemacht. Dafür entschuldige ich mich bei dem Unternehmen und dem betroffenen Arbeitnehmer. Diesen Fehler konnten wir selber vor Ort nicht heilen. Aber wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um diesen zu beheben. Und das ist uns letztlich gelungen, der Antrag konnte vor wenigen Tagen bewilligt werden."

Florian Bernschneider betonte, dass durch diese Fehler und vorherige Amtsvorgänge ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstanden sei. Zum einen habe der Ingenieur seine Stelle in Algerien gekündigt, im Vertrauen darauf, die Stelle in Braunschweig anzutreten. Er habe nun kein Einkommen. Zum anderen fehle der Wiederaufbau seit Monaten ein dringend benötigter Bauleiter, der ja eigentlich schon gefunden war.

Arbeitsagentur hat inzwischen positive Stellungnahme abgegeben


Wie steht es denn nun in dem Antragsverfahren? Wie geht es weiter? Der Algerier hatte nach den bisherigen drei Antragsablehnungen offenbar einen erneuten Versuch gestartet, einen Termin bei der deutschen Botschaft in Algiers zu erhalten, was diesmal aber scheiterte – wohl aufgrund der mehrfachen bisherigen Ablehnungen, wie Bernschneider in seinem Videobeitrag vermutete.

Inzwischen liege aber eine positive Stellungnahme vor, wie die Arbeitsagentur auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt: "Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit haben Anfang Juli eine positive Stellungnahme abgegeben und weitergeleitet. Die Entscheidung über die Visumsvergabe liegt jetzt bei der zuständigen Botschaft."