Falko Mohrs spricht über das Angehörigenentlastungsgesetz


Falko Mohrs kommentiert das am heutigen Mittwoch erlassene Angehörigenentlastungsgesetz. Foto: Anke Donner
Falko Mohrs kommentiert das am heutigen Mittwoch erlassene Angehörigenentlastungsgesetz. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg/Helmstedt. Das Angehörigenentlastungsgesetz kommt. Damit gibt es, laut einer Pressemitteilung des SPD-Bundestagsabgeordneten Falko Mohrs, bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.


Falko Mohrs erklärt: „Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. Für viele Angehörige ist das eine große Belastung. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett heute den Weg frei gemacht.“
Das Angehörigenentlastungsgesetz sehe vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen werden — und zwar in der gesamten Sozialhilfe.
Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, falle dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.

Angehörige gezielt unterstützen


„Das Gesetz ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht: Wir werden nämlich die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten“ betont der Abgeordnete. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig wird es dieses Angebot dauerhaft geben und es wird auch mit zusätzlichen Bundesmitteln versehen.

Darüber hinaus werde mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses ermögliche Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

„Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt“, so Falko Mohrs.


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