Freunde im Schlaf angegriffen: Messerstecher kommt vor Gericht

Der 18-Jährige muss sich nun wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.

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Symbolfoto | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg. Ab dem heutigen Donnerstag muss sich ein 18-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Ihm wird unter anderem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann soll im Zustand verminderter Schuldfähigkeit versucht haben, seine Freunde mit dem Jagdmesser seines Vaters zu töten.



Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, und einer der Geschädigten sollen seit dem Umzug des Angeklagten nach Wolfsburg im Jahr 2018 beste Freunde gewesen sein. Als sein Freund später eine Beziehung mit einer Frau einging und sich seine eigene Freundin 2022 von ihm getrennt hatte, soll er sich vernachlässigt gefühlt haben. Deshalb soll er beschlossen haben, die Beiden zu töten.

Opfer im Schlaf angegriffen


Um seinen Plan umzusetzen, lud er seine späteren Opfer, sowie weitere Freunde im November 2022 zu einer privaten Feier in die elterliche Wohnung ein. Nachdem er sowohl den Zeugen, als auch den beiden Geschädigten jeweils getrennte Schlafräume zugewiesen und den Zeugen vor dem Schlafgehen teilweise noch Schlaftabletten verabreicht hatte, soll habe er sich in das Zimmer des Paares begeben haben, um die beiden im Schlaf zu überraschen.

Mit Jagdmesser auf Freunde eingestochen


Mit einem Jagdmesser soll er dann mit voller Wucht den Kopf die Frau eingeschlagen und sie mit dem Messer verletzt haben. Nachdem er von der Geschädigten abgelassen hatte, weil er geglaubt habe, diese getötet zu haben, soll er dem Mann ebenfalls wuchtig mit dem Jagdmesser gegen den Kopf geschlagen und ihn mit der Klinge am Hinterkopf verletzt haben. Der Mann habe dann aber seine Hand schützend vor den Kopf gehalten, auf die der Angeklagte noch dreimal einstach.

Als der 18-Jährige erkannte, dass er den Mann nicht mehr würde töten können und dieser ihn erkennen würde, sobald dieser den Lichtschalter erreichen würde, sei er aus der Wohnung geflüchtet. Für beide Geschädigte habe akute Lebensgefahr bestanden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.


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