Gesetzentwurf für Spritpreisdeckel enthält diverse Ausnahmen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ausbuchstabiert, wie sie sich den Preisdeckel für Kraftstoffe vorstellt.

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Tankstelle (Archiv)
Tankstelle (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Berlin. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ausbuchstabiert, wie sie sich den Preisdeckel für Kraftstoffe vorstellt. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Die Bundesregierung und die Länder hatten sich vor einigen Wochen darauf verständigt, einen bundesweiten Deckel einzuführen, um die hohen Preise für Benzin und Diesel infolge des Irankriegs zu beschränken.


Die wichtigste Einschränkung: Das Gesetz führt nicht automatisch einen Preisdeckel ein. Es schafft zunächst nur die rechtliche Grundlage. Erst, wenn Benzin und Diesel in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte über den durchschnittlichen Preissteigerungen der übrigen EU-Staaten liegen, kann die Bundesregierung den Preisdeckel scharf stellen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, heißt es im Gesetzentwurf. Die rechtliche Grundlage soll aber nur für drei Monate gelten.

Die Versorgung mit Benzin und Diesel müsse jederzeit gewährleistet bleiben, sagte ein Insider. Es sei nicht sinnvoll, eine konkrete Entlastung in Cent zu versprechen. Unter anderem ist deshalb auch vorgesehen, dass Bund und Länder den Preisdeckel aussetzen können, wenn Versorgungsprobleme drohen. Generell können die Länder zudem vom bundesweiten Höchstpreis abweichen, nach oben und nach unten, auch für einzelne Landkreise oder kleinere Gebiete.

Das Gesetz befindet sich in einem äußerst frühen Stadium. Es ist nach Informationen des "Handelsblatts" gerade in die "Frühkoordinierung" gegangen, die den ersten Schritt für die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung markiert.

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