Geteiltes Echo auf geplante Staatsangehörigkeitsreform

Der vom Bundesinnenministerium am Freitag veröffentlichte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts trifft auf ein geteiltes Echo.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der vom Bundesinnenministerium am Freitag veröffentlichte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts trifft auf ein geteiltes Echo. "Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag.


"Gute Beispiele wie Kanada zeigen uns, dass diese Perspektive auch entscheidend ist, um die Fachkräfte zu gewinnen, die wir dringend brauchen." Der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit soll demnach einfacher werden. So soll eine Einbürgerung in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. "Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen. Sie werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität aufzugeben", so Faeser.

Man vollziehe den "lange überfälligen Paradigmenwechsel" und lasse die Mehrstaatigkeit zu. Für Rassismus, Antisemitismus oder "jede andere Form von Menschenfeindlichkeit" gebe es "keinerlei Toleranz". "Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden."

Dazu sieht der Entwurf eine Regelung vor, die Staatsangehörigkeitsbehörden dazu verpflichten, den Staatsanwaltschaften über aus "menschenverachtenden Beweggründen begangene Straftaten" zu berichten. Ende 2021 lebten rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Der Anteil von Einbürgerungen im Inland im Verhältnis zu der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung befindet sich dauerhaft auf niedrigem Niveau; im Jahr 2021 lag er bei nur 2,45 Prozent, heißt es vom Innenministerium. Auch im EU-Vergleich habe Deutschland eine besonders niedrige Einbürgerungsrate.

Als Bedingungen für eine Einbürgerung soll die Anerkennung der deutschen Werte, allen voran die "Würde und Gleichheit aller Menschen" gelten. Ebenfalls sollen Anwärter wirtschaftlich integriert sein und ihren Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen ohne Sozialleistungen bestreiten können. Auch soll ein mündlicher Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die "Gastarbeitergeneration" ausreichen, ein schriftlicher Nachweis und der Einbürgerungstest sollen für sie nicht notwendig sein. Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde soll nach Möglichkeit in einem "feierlichen Rahmen" ausgehändigt werden.

Die Unionsfraktion im Bundestag hat diesen Gesetzentwurf scharf verurteilt. "Das Gesetz der Ampel bricht mit dem bisherigen Recht", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Es führe zu "einer Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit" und werde die Integration "erschweren". Staatsangehörigkeit müsse immer der "Abschluss einer gelungenen Integration" sein und dürfe nicht "schon am Beginn" stehen.

Er attackierte besonders die FDP, die mit der Einigung "krachend gescheitert" sei. Man hätte den "Generationenschnitt" durchsetzen wollen, von dieser Begrenzung der doppelten Staatsangehörigkeit sei "nun keine Rede mehr", so der CDU-Politiker. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hat die geplante Reform hingegen begrüßt. "Das Innenleben und die Identität von vielen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland manifestieren sich zukünftig dann auch in Form von zwei realen Pässen", sagte der TGD-Bundesvorsitzende Gökay Sofuoglu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Allerdings äußerte er auch Bedenken: Bei der Einbürgerung von Ausländern sollten rassistisch oder antisemitisch motivierte Handlungen künftig ein Ausschlusskriterium sein. "Damit bleibt offen, ob von der Meinungsfreiheit abgedeckte Meinungen oder die Teilnahme an bestimmten Demos zukünftig zum K.-o.-Kriterium werden." Die Überprüfung dürfe nicht zu einem "generellen Gesinnungstest" ausufern. Sofuoglu forderte zudem, dass sämtliche Behörden und Stellen, die mit Einbürgerungen befasst sind, personell besser ausgestattet werden. "Ansonsten bleibt das Gesetz nur gut gemeint, die Antragssteller aber warten Monate und Jahre auf ihre Einbürgerung."


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