Gewerkschaft fordert: Ein Ende der befristeten Arbeitsverträge

Gerade in der Corona-Krise würden befristete Stellen nicht verlängert. Dies müsse sich ändern, so die NGG.

Fünf vor zwölf: Im Lebensmittel- und Gastgewerbe haben viele Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Die NGG fordert, Jobs auf Zeit per Gesetz einzuschränken.
Fünf vor zwölf: Im Lebensmittel- und Gastgewerbe haben viele Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Die NGG fordert, Jobs auf Zeit per Gesetz einzuschränken. | Foto: NGG

Region. Vollwertige Stellen statt Zitter-Verträge: Für Unternehmen in der Region soll es künftig schwieriger werden, ihre Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag abzuspeisen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind die „Jobs mit Verfallsdatum“ nach Beobachtung der Gewerkschaft besonders verbreitet. Als besondere Gefahr für eine nötige Job-Sicherheit sieht die Gewerkschaft sachgrundlose Befristungen. Hierbei werde die Probezeit "durch die Hintertür" verlängert.


„Durch Corona zeigt sich, wie prekär befristete Stellen sind. Denn wessen Arbeitsvertrag ohnehin ausläuft, der kann sich in der Krise keine großen Hoffnungen auf Verlängerung machen. Das trifft gerade Berufseinsteiger“, sagt Katja Derer, Geschäftsführerin der NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz. Die Bundesregierung müsse ihrem Versprechen endlich Taten folgen lassen und den „Wildwuchs“ bei Befristungen beenden. In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, Befristungen ohne konkreten Sachgrund – wie etwa eine Elternzeitvertretung – einzudämmen.

Sorge bei sachgrundlosen Befristungen


Sorge bereitet Derer die Zunahme bei den sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat sich ihre Zahl zwischen 2001 und 2018 verdreifacht. „Genau hier muss die Bundesregierung ansetzen. Es kann nicht sein, dass sich die Menschen von Verlängerung zu Verlängerung hangeln müssen. Das ist nichts anders als eine Verlängerung der Probezeit durch die Hintertür“, so Derer. Laut IAB-Studie gaben Hoteliers und Gastronomen bei zwei Dritteln aller Befristungen keinen Sachgrund an.

Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre lang möglich. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Befristungen in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Gewerkschafterin Katja Derer geht das nicht weit genug: „Die Betriebsgröße darf hier keine Rolle spielen. Denn sonst hätte ein Großteil der Betroffenen vom neuen Gesetz nichts. Nötig ist ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung.“


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