Amphibienwanderung: Einzelne Straßen kurzfristig gesperrt

Nicht an allen Straßenzügen kann mit Krötenzäunen gearbeitet werden. Diese Streckenabschnitte müssen dann kurzfristig gesperrt werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Die Frühjahrswanderung der Amphibien beginnt, sobald die Temperaturen wieder zweistellig werden. Frösche, Kröten und Molche ziehen bei geeigneten Witterungsbedingungen (vorzugsweise in feuchten, regnerischen und milden Nächten) zu ihren Laichgewässern. Oftmals müssen sie dabei Straßen überqueren. Die Verluste sind dabei sehr hoch. Bei Verkehrsdichten von nur einem Fahrzeug pro Minute werden 90 Prozent der Tiere überfahren. Dort, wo sich der Krötenzug auf kurze Streckenabschnitte konzentriert, kann mit Krötenzäunen gearbeitet werden. An einigen Straßenabschnitten im Landkreis wurden bereits mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt. Die Tiere werden so gesammelt und anschließend über die Straße getragen. Erstreckt sich die Wanderung über weite Streckenabschnitte wird die Straße kurzfristig gesperrt, damit die Amphibien die Straße überqueren können. Dies teilt der Landkreis Gifhorn mit.


Landrat Dr. Andreas Ebel betont: „In der jetzigen Jahreszeit wird deutlich, mit welchem Engagement sich die Kreisverwaltung für Tiere aller Art und die Natur einsetzt. Wir zählen auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass wir zugunsten der Amphibien teilweise die Straßen sperren müssen.“

Hier kommt es zu EInschränkungen


Im Landkreis Gifhorn sei auch in diesem Jahr geplant, Straßenabschnitte zum Schutz der Amphibien zu sperren. Vorgesehen sei die Sperrung der Kreisstraße 112 (Ortsumgehung Weyhausen) und der Kreisstraße 28 in Höhe der Kläranlage Weyhausen bis zur Kreisstraße 114 (Nordtangente) sowie ein Teilbereich der Fallerslebener Straße in Weyhausen. Die Kreisstraße 28 werde kreisübergreifend von der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Gifhorn gesperrt. Zum anderen werde die Kreisstraße 82 zwischen Winkel und Ribbesbüttel gesperrt. Die Sperrungen würden kurzfristig erfolgen und werden nur dann durchgeführt, wenn eine Wanderaktivität zu beobachten sei.

Die Strecken werden für den Straßenverkehr bei Wanderaktivitäten bis Mai in der Zeit von 18 Uhr (Februar) beziehungsweise 19 Uhr bis 6 Uhr gesperrt. Die Autofahrer werden um Verständnis gebeten. Für Nachfragen seien in der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn Herr Zenk (Tel. 05371/82 753) und Herr Klopp (Tel. 05371/82 665) telefonisch erreichbar.


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