Ausländer und Asylbewerber: Zahlen-Daten-Fakten


Im Landkreis Gifhorn leben derzeit 1.169 Personen mit einem Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Symbolbild: pixabay
Im Landkreis Gifhorn leben derzeit 1.169 Personen mit einem Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

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Gifhorn. Die Gesamtzahl der im Landkreis Gifhorn lebenden ausländischen Mitbürger ist nach Angaben des Landkreises vom 31. Dezember 2017 (11.108 Personen) auf inzwischen 11.375 Personen angestiegen. Im Landkreis Gifhorn leben derzeit 1.169 Personen mit einem Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.


Davon befinden sich 902 Personen im laufenden Asylverfahren (Gestattung), 265 Personen sind vollziehbar zur Ausreise verpflichtet und verfügen über eine Duldung. Zwei Personen verfügen über eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis und sind anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In den ersten beiden Monaten wurden zwei Personen der subsidiäre Schutz und 14 Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Eine Person hat die Asylanerkennung erhalten.

Die noch bestehende Aufnahmeverpflichtung beträgt für den Landkreis Gifhorn rund 506 Personen. Die Verpflichtung zur Erfüllung der Aufnahmequote wurde zwischenzeitlich vomInnenministerium bis Ende Juni 2018 verlängert. Im Januar sind dem Landkreis Gifhorn insgesamt 61 Personen und im Februar 55 Personen zur Unterbringung zugewiesen wurden. Nach Auskunft der Landesaufnahmebehörde ist auch weiterhin mit der Verteilung von neu aufzunehmenden Personen für den Landkreis Gifhorn bis zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung zu rechnen. Die Entwicklung der Zahlen wird insbesondere unter Berücksichtigung des Unterbringungskonzeptes genau beobachtet.
 
Die Ausreisen sind zu Beginn des Jahres saisonbedingt stark gesunken. In 2018 haben bis Ende Februar insgesamt 14 Personen Deutschland wieder verlassen (drei Abschiebungen, zehn freiwillig Ausreisen, eine Dublin-Überstellung).

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