Blauzungenkrankheit: Neue Restriktionszone betrifft den Landkreis Gifhorn

Ein neuer Virustyp breitet sich aus.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Gifhorn. Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderhaltungsbetrieb in Herzberg am Harz gehört nun auch der Landkreis Gifhorn zur vorgeschriebenen 150-Kilometer-Restriktionszone. Für Tierhalterinnen und Tierhalter gelten damit neue Vorgaben beim Transport von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen empfänglichen Wiederkäuern. Darauf weist der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung hin.



Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen befällt. Für Menschen besteht keine Gefahr. Das Virus ist weder auf den Menschen übertragbar noch besteht ein Risiko beim Verzehr von Milch oder Fleisch. Übertragen wird das Virus durch Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, die das Virus von Tier zu Tier weitergeben.

Neue Virusvariante breitet sich aus


Nachdem im vergangenen Jahr vor allem Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV -3) aufgetreten waren, breitet sich inzwischen der Serotyp 8 weiter in Richtung Norden aus. Mit dem aktuellen Nachweis in Herzberg am Harz ist nun auch der gesamte Landkreis Gifhorn von den tierseuchenrechtlichen Maßnahmen betroffen.

Da sich die verschiedenen Serotypen des Blauzungenvirus deutlich unterscheiden, bieten eine überstandene BTV -3-Infektion oder eine Impfung gegen BTV -3 kaum Schutz vor einer Infektion mit BTV -8. Da sich die Übertragung durch Gnitzen kaum verhindern lässt, empfiehlt der Landkreis Gifhorn Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend, ihre Bestände gegen BTV-8 impfen zu lassen.

Tiere genau beobachten


Während Schafe häufig schwer erkranken, verläuft die Infektion bei Rindern oftmals milder. Dennoch können auch hier Fieber, Entzündungen der Schleimhäute und der Zitzenhaut sowie in Einzelfällen plötzliche Todesfälle auftreten. Die Krankheitsanzeichen können denen der Maul- und Klauenseuche ähneln. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Tiere deshalb aufmerksam beobachten. Bei Verdacht auf eine Blauzungeninfektion sollte umgehend die betreuende Tierarztpraxis verständigt werden, damit notwendige Laboruntersuchungen und eine Behandlung schnell eingeleitet werden können.

Mit der Einrichtung der Restriktionszone gelten ab sofort besondere Transportregeln für empfängliche Tiere, die aus der Restriktionszone in BTV -8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union transportiert werden sollen. Da derzeit nur einzelne Regionen und Landkreise in Deutschland als Restriktionszonen ausgewiesen sind, sollten sich Tierhalterinnen und Tierhalter vor jedem geplanten Transport frühzeitig über die Seuchenlage am Bestimmungsort sowie über die geltenden Handels- und Verbringungsvoraussetzungen informieren.

Die Verbringungsregelungen sind auf der Website https://tierseucheninfo.niedersachsen.de des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter der Rubrik „Blauzungenkrankheit“ veröffentlicht.

Innerhalb des Landkreises keine Beschränkungen


Für den Transport klinisch gesunder Tiere innerhalb der BTV -8-Restriktionszone des Landkreises Gifhorn gelten derzeit keine Beschränkungen.